Ratgeber

Aussichtslose Bewerbungen geschickt Diskriminierungs-Masche scheitert

Das fällt wohl unter die Kategorie "Netter Versuch": Ein 60-jähriger Rechtsanwalt bewirbt sich gezielt auf Stellen, die er mit Sicherheit nicht bekommen wird, weil er zu alt ist. Wird er abgelehnt, klagt er.

Wer an Stellen an das Alter knüpft, setzt sich dem Vorwurf der Diskriminierung aus.

Wer an Stellen an das Alter knüpft, setzt sich dem Vorwurf der Diskriminierung aus.

Das Manöver war durchschaubar und letztlich auch nicht erfolgreich: Ein nun 60-jähriger Rechtsanwalt, der sich bewusst auf altersdiskriminierende Stellen beworben hat, ist nun im zweiter Instanz vorm Landesarbeitsgericht Berli n gescheitert (21 Sa 1380/13). Der Rechtsanwalt hatte sich auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berufen und wegen seiner Ablehnung eine fünfstellige Entschädigungssumme gefordert.

Der Kläger ist ein promovierter Rechtsanwalt aus Regensburg. Dort betreibt er eine eigene Kanzlei, was ihn aber nicht daran hinderte, diverse Bewerbungen an andere Kanzleien und Unternehmen zu schicken – wohlwissend, dass er dort nicht angenommen würde. Gesucht waren nämlich stets Berufseinsteiger oder Kollegen mit ersten Berufserfahrungen. Über dieses Karrierestadium war der Mann natürlich schon eine Weile hinaus.  Nach den absehbaren Absagen folgten stets Klagen wegen mittelbarer Diskriminierung aufgrund des Alters. Mindestens 20 Mal sei der Anwalt so vorgegangen, berichtet der Fachverlag Juve.

Wenigstens einer dieser Fälle sei in einem Vergleich geendet, allerdings zu einem deutlich niedrigeren Betrag als gefordert. Von der verklagten Berliner Kanzlei forderte der Anwalt eine Entschädigung von 60.000 Euro, soviel verdienen dort Berufsanfänger. "Es stößt einem auf, wenn man auf jede Bewerbung, die man losschickt, eine Absage kassiert", sagte der der Anwalt gegenüber Juve zu den Gründen für seine Klagen. "Dagegen muss man vorgehen. Dafür gibt es das Gesetz."

Nicht qualifiziert genug

Das Landesarbeitsgericht wollte solche hehren Motive allerdings nicht erkennen. Dem Kläger bei seiner Bewerbung allein darum gegangen, eine Entschädigung zu erhalten. Dafür spricht die Beliebigkeit seiner Bewerbungsanstrengungen: Er habe sich unabhängig vom Rechtsgebiet, der Kanzlei oder dem Einsatzort beworben, die Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle nicht erfüllt und sich mit einem kaum aussagekräftigen Bewerbungsschreiben um die Stelle bemüht, stellte das Gericht fest. Beispielsweise konnte der Mann kein sogenanntes Prädikatsexamen vorweisen, obwohl das in der Stellenanzeige gefordert war. In einem anderen Fall, über den Juve berichtet, hatte sich der Anwalt trotz unzureichender Englischkenntnisse auf eine Stelle in einer internationalen Großkanzlei beworben.    

Bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände müsse festgestellt werden, dass der Kläger nicht ernsthaft an der Stelle interessiert gewesen sei, so das Landesarbeitsgericht. Das Entschädigungsverlangen sei deshalb rechtsmissbräuchlich. Ob die Stellenausschreibung tatsächlich eine Altersdiskriminierung enthalten hat, ließ das Gericht offen. Womöglich hätte ein abgewiesener Bewerber mit ernsthaften Absichten bessere Chancen auf Entschädigung gehabt.

Quelle: ntv.de, ino

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen