Kein Herz für knurrende "Kaya" Dreibeiniger Hund muss daheim bleiben
04.09.2013, 18:01 Uhr
Der Hund musste auch vor Gericht erscheinen.
(Foto: picture alliance / dpa)
Jahrelang wird Hündin "Kaya" in einer Düsseldorfer Werbeagentur geduldet. Doch das dreibeinige Tier verbreitet Angst und Schrecken. Nun nimmt das Arbeitsgericht den Hund an die Leine.
Eine Mitarbeiterin einer Düsseldorfer Werbeagentur ist mit dem Versuch gescheitert, ein Büroverbot für ihren dreibeinigen Hund vor Gericht zu Fall zu bringen. Der Arbeitgeber habe der Frau zu Recht das Mitbringen des Hundes untersagt, urteilte das Arbeitsgericht Düsseldorf. Der aus Russland stammende Mischlingshund habe in der Vergangenheit Arbeitsabläufe in der Werbeagentur gestört.
Die Klägerin hatte in dem Verfahren vergeblich geltend gemacht, dass ihr Hund niemanden bedrohe. Nie habe sie ihren Hund die Zähne fletschen sehen und er knurre auch nicht: "Er brummt." Auch verstoße seine Verbannung aus dem Büro gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, denn andere Mitarbeiter der Agentur dürften ihre Hunde zur Arbeit mitbringen.
Dagegen befand das Gericht, Kollegen der Klägerin hätten sich wegen des später verbannten Hundes an ihrem Arbeitsplatz nicht mehr wohlgefühlt. Mal seien es die falschen Schuhe der Kollegin gewesen, mal der falsche Gang: Wenn sich Kollegen über die knurrende "Kaya" beschwerten, mussten sie sich sagen lassen, dass sie doch selbst schuld seien und der Hund doch nur sein Revier verteidige. In diesem Fall könne der Arbeitgeber dem Hund den Zutritt zum Büro versagen - auch wenn er anderen Beschäftigten das Mitbringen von Hunden gestatte.
Im Verlauf des Verfahrens hatte sich das Düsseldorfer Gericht im Verhandlungssaal selbst ein Bild des dreibeinigen Hundes gemacht. Lammfromm war das Tier in den Gerichtssaal gehumpelt und hatte mit treuem Blick die Herzen der Zuschauer erobert. Doch Richterin Sabine Dauch hielt fest: "Im Büro kann das natürlich ganz anders aussehen."
Ob sie gegen das Urteil vor das Landesarbeitsgericht ziehe, will die Hundebesitzerin nun prüfen. Momentan ist der Betriebsfrieden ohnehin nicht gefährdet: Die Klägerin ist seit mehreren Monaten krankgeschrieben.
Quelle: ntv.de, dpa