Ratgeber

Neue Energie-Regeln Einsparverordnung fordert Hausbesitzer

Zum 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung in Kraft. Für Hausbesitzer ändert sich damit das eine oder andere. Ein Überblick zu drei wichtigen Änderungen.

(Foto: dpa-tmn)

Am 1. Mai tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Damit kommen auf Hausbesitzer und Bauherren einige Veränderungen zu. Vor allem für Neubauten wurden die energetischen Standards erhöht, die jetzt schon umgesetzt werden können. Aber auch Besitzer älterer Immobilien müssen bald aktiv werden.

Alte Öl- und Gasheizkessel austauschen

Wer vor 1985 einen Öl- und Gasheizkessel eingebaut hat, muss die Anlage ab 2015 außer Betrieb nehmen. Das gilt auch für später eingebauten Anlagen, sobald sie 30 Jahre alt werden, erläutert die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Berlin. Aber es gibt Ausnahmen: Nicht betroffen von der Regelung sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie grundsätzlich alle Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.

Dämmen

Dämmen müssen Hausbesitzer ihre oberste Geschossdecke oder wahlweise das Dach, wenn die Mindestanforderungen dafür nicht erfüllt sind. Betroffen sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss grenzen. Ausgenommen sind laut dena auch hier Besitzer, die am 1. Februar 2002 in ihrem Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben.

Neue Energieausweise

Neu ausgestellte Energieausweise unterteilen Immobilien künftig in Energieeffizienzklassen von A+ bis H ein. Diese Angaben müssen auch in einer Anzeige in der Zeitung oder in einem Onlineportal genannt werden. Spätestens bei der Besichtigung muss dem potenziellen neuen Mieter der Ausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Laut der Verbraucherzentrale Berlin werde das stichprobenartig kontrolliert, zuständig sind die Bundesländer.

Grundsätzlich soll die neue Verordnung für Verbraucher, Mieter und Käufer mehr Klarheit über ihren Energieverbrauch bringen. Die erste Veränderung betrifft den Energieausweis. "Dieses Instrument wird gestärkt", sagt Achim Fischer von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bislang enthielt der Ausweis nur die Kennwerte zum Energiebedarf oder -verbrauch. Künftig werden die Gebäude auf Basis dieser Werte in Energieeffizienzklassen zwischen A+ und H eingeteilt. Das kennt man von Haushaltsgeräten. Diese Klassen werden in alle Ausweise eingetragen, die ab Mai ausgestellt werden. Und Immobilienanzeigen müssen dann Angaben zur Energieeffizienz enthalten. "Das macht Mietern und Kaufinteressenten den Vergleich verschiedener Wohnungen leichter", erklärt Fischer.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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