Mittwoch, 10. August 2011
Bei Führerscheinentzug: Es darf weiter geradelt werden
Wer wegen Trunkenheit am Steuer seinen Autoführerschein verliert, darf weiterhin Fahrrad fahren. Andersherum allerdings sieht der Fall schon ganz anders aus.Bei Führerscheinentzug darf weiter geradelt werden. Das meldet der Auto Club Europa (ACE) in seiner Mitgliederzeitschrift "ACE Lenkrad". Er beruft sich auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Aktenzeichen: 10 B 10415/11).
Fahrrad frei: allerdings nur, wenn man nicht betrunken auf dem Rad erwischt wurde.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Sogar wenn der Betroffenen sich weigert, die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zu machen, darf er sich weiter auf zwei Rädern fortbewegen.
Umgekehrt gilt: Wer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Fahrrad erwischt wird, riskiert seinen Autoführerschein. "In diesem Fall kann die Führerscheinstelle ein Entzugsverfahren einleiten", sagte ACE-Rechtsexperte Volker Lempp.
dpa
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