Ratgeber

Steuerschulden mit Karte oder Versteigerung begleichen Finanzamt wird zum Auktionator

In Zukunft können säumige Steuerzahler in Baden-Württemberg ihre Schulden direkt an der Haustür mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Sollte keine ausreichende Kontodeckung vorhanden sein, kann das Finanzamt kurzerhand zum Internet-Auktionshändler werden.

Flächendeckend kann ersteigert werden, was die 65 Finanzämter in Baden-Württemberg bei Steuersündern gepfändet haben.

Flächendeckend kann ersteigert werden, was die 65 Finanzämter in Baden-Württemberg bei Steuersündern gepfändet haben.

Steuerschulden können zukünftig in Baden-Württemberg auch per Kartenzahlung beglichen werden: Künftig können säumige Steuerzah ler, die Besuch von einem Vollziehungsbeamten bekommen, ihre nicht fristgemäß entrichteten Steuerzahlungen auch mit Kredit- oder Girokarte entrichten, wie das Finanzministerium des Bundeslandes mitteilt.

Die 138 baden-württembergischen Vollziehungsbeamten im Außendienst wurden dazu mit mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet. Bisher waren zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen nur Bar- oder Scheckzahlungen an den Vollziehungsbeamten möglich. In den Gebäuden der Finanzämter sind hingegen keine Bar- oder Kartenzahlungen vorgesehen.

Nach einem erfolgreich durchgeführten Pilotprojekt bei sieben Finanzämtern können nun die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten aller baden-württembergischen Finanzämter Zahlungen per Girokarte, Kreditkarte (MasterCard und VISA), Maestro und VPAY entgegen nehmen.

Die Abwicklung erfolgt wie allgemein üblich durch die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) seitens der Steuerbürger in ein Kartenzahlungsgerät. Kreditkartennutzer müssen, abhängig von der verwendeten Karte, gegebenenfalls auf einem Ausdruck unterschreiben.

Finanzamt als Internet-Auktionshändler

Die Finanzämter verfügen über eigene Vollstreckungsstellen. Diese können einen im Außendienst beschäftigten Vollziehungsbeamten mit der Vollstreckung beauftragen, der zur Beitreibung der Rückstände säumige Steuerbürger aufsucht.

Kann ein Steuerpflichtiger seine Steuerschuld dennoch nicht bezahlen, kann der jeweilige Vollzugsbeamte auch Eigentum des Schuldners pfänden. Diese Pfandgegenstände können dann im Internet unter www.zoll-aktion.de ersteigert werden. Mit dem Erlös der Versteigerung kann die Steuerschuld des säumigen Zahlers beglichen werden. Dabei nutzen die 63 Finanzämter aus Sicherheitsgründen dasselbe Portal wie Polizei und Zoll.

In einer Testphase für die Online-Auktionen mit elf Finanzämtern wurden bei 263 Versteigerungen fast 500.000 Euro eingenommen.

Quelle: ntv.de, awi

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