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Freitag, 16. September 2011

Diskriminierende Stellenanzeige: Frau bekommt 13.000 Euro

Seit das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, müssen Stellen geschlechterunabhängig ausgeschrieben werden. Ein Unternehmen sucht jedoch eindeutig einen Geschäftsführer und muss nun eine Bewerberin entschädigen.

Wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige hat das Oberlandesgericht Karlsruhe einer abgelehnten Bewerberin eine Entschädigung von rund 13.000 Euro zugesprochen. Die als Personalleiterin tätige Frau hatte sich auf eine Anzeige "Geschäftsführer gesucht" beworben.

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(Foto: picture-alliance/ dpa/dpaweb)

Als ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wurde, forderte sie Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Benachteiligung. Das OLG gab ihr recht: Der Begriff "Geschäftsführer" sei eindeutig männlich und werde weder durch den Zusatz "/in" noch eine Ergänzung "m/w" erweitert, teilte das Gericht mit.

Deshalb habe die Bewerberin Anspruch auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Angemessen sei der Betrag eines Monatsgehalts, hier also rund 13.000 Euro. Der Betrag müsse auch abschreckende Wirkung haben, um Arbeitgeber künftig von ähnlichen Verstößen abzuhalten (Az. 17 U 99/10).

dpa

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