BVB-Fan darf seinem Verein huldigen Fußballfahne ist keine Werbung
23.07.2013, 15:38 UhrDie BVB-Fahne im Nachbargarten ist einem Rentnerehepaar aus dem Sauerland ein Dorn im Auge. Nicht nur die schwarz-gelbe Ästhetik stört, sondern auch das Flattern der Fahne. Um eine Beseitigung zu erzwingen, bedient sich das Paar aber recht ungewöhnlicher Argumente.
Hisst ein Fußballfan in seinem Garten die Fahne seines Lieblingsvereins, handelt es sich dabei nicht um eine unzulässige Werbeanlage. Auch dann nicht, wenn der Fußballverein ein börsennotiertes Untern ehmen wie Borussia Dortmund ist. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg entscheiden und damit BVB-Fans recht gegeben, die mit den Nachbarn im Clinch lagen.
Die Fußballfreunde aus dem sauerländischen Hemer hatten an einem fünf Meter hohen Mast auf ihrem Reihenhaus-Grundstück eine zwei Quadratmeter große schwarz-gelbe BVB-Fahne gehisst. Die Nachbarn beschwerten sich daraufhin bei der Stadtverwaltung. Das Ehepaar beklagte nicht nur unzumutbare Störungen durch Lärm und Schlagschatten, sondern auch die ästhetische Beeinträchtigung durch die Flagge. In einem Wohngebiet stelle sie eine "unzulässige Werbeanlage für den BVB als börsennotiertes Unternehmen" da.
Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation aber nicht. Die Beklagten hätten die Fahne schließlich nicht aufgehängt, um damit Geld zu verdienen, sondern um ihre "innere Verbundenheit zum BVB" zum Ausdruck zu bringen. Baurechtlich sei der Mast schon deshalb keine Werbeanlage, weil er nicht als Träger von wechselnder Werbung vorgesehen sei. Auch die unzumutbaren Beeinträchtigungen konnten die Richter nicht nachvollziehen. Die Nachbarn hätten glaubhaft versichert, die Flagge bei Nässe und starkem Wind einzuholen. Ansonsten müssten die Flattergeräusche als normale Wohnnutzung hingenommen werden.
Die Kläger stellten übrigens klar, dass sie nicht geklagt hätten, weil sie einem anderen Verein die Daumen drückten. Sie können jetzt vorm Oberverwaltungsgericht Münster Revision einlegen.
Quelle: ntv.de, dpa