Donnerstag, 13. Januar 2011
Abheben am Geldautomaten: Gebührenanzeige Pflicht
Wer an einem Geldautomaten abhebt, muss teils horrende Gebühren bezahlen, wenn der Automat nicht zum Verbund seiner Bank gehört. Daran ändert sich zwar zunächst nur wenig, immerhin müssen die Institute jetzt deutlich auf die Gebühren hinweisen.
Wenn Verbraucher an einem fremden Automaten Geld abheben, werden sie nun auf dem Bildschirm oder durch einen Aufkleber über die Gebühren informiert. (Bild: dpa)
Beim Geldabheben mit EC-Karte in Deutschland werden Kunden ab 15.
Januar an allen Automaten über die fällige Gebühr informiert. Allerdings geschieht das
nicht immer per Anzeige am Bildschirm des Geldautomaten.
In einer "Übergangsphase" könne die Höhe der Gebühr auch "über
einen deutlich sichtbar aufgebrachten Aufkleber angezeigt" werden, teilte der
Zentrale Kreditausschuss (ZKA) als Spitzenorganisation der Kreditwirtschaft in Berlin mit.
Die Umstellung der Software habe nicht bei allen Automaten bis zum Stichtag 15.
Januar vorgenommen werden können. Technische Probleme habe es nicht gegeben, hieß
es bei den Verbänden von Sparkassen (DSGV), Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) und
Privatbanken (BdB).
Abbruch gratis
Die Gebührenanzeige soll beim Geldziehen an Automaten fremder Institute Klarheit
herstellen. Wer mit den genannten Preis nicht einverstanden ist, kann die Abhebung
kostenfrei abbrechen. Auf diese Regelung hatten sich Banken und Sparkassen im vergangenen
August auf Druck von Verbraucherverbänden und der Bundesregierung verständigt. Sie
gilt nicht für die Abhebung mit Kreditkarten wie Mastercard und Visacard.
Wie bisher gebührenfrei bleiben EC-Abhebungen an Geräten des Geldautomatenverbundes,
zu dem die Hausbank des Kunden gehört. Die größten sind der Sparkassenverbund mit
25.700 Automaten und die Gruppe der Volks- und Raiffeisenbanken mit 19.000.
Die Privatbanken kündigten an, vom 15. Januar an maximal 1,95 Euro für eine Abhebung
zu verlangen. Sparkassen und Volksbanken legten sich nicht auf eine Höchstgebühr
fest. Viele von ihnen verlangen nach Angaben der Frankfurter FMH-Finanzberatung
auch nach dem 15. Januar 3,50 bis 5,00 Euro, wenn ein Fremdkunde an ihren Geldautomaten
abhebt. Dies habe eine Umfrage unter fast 50 Kreditinstituten ergeben, berichtete
FMH. Der ZKA erwartet sinkende Preise als Folge der Neuregelung.
dpa
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