Ratgeber

Befristeter Vertrag Gefahr fürs Weihnachtsgeld

Wäre die Stelle noch mindestens vier Monate weiter gelaufen, hätte es Geld geben müssen.

Wäre die Stelle noch mindestens vier Monate weiter gelaufen, hätte es Geld geben müssen.

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann einen Mitarbeiter das Weihnachtsgeld kosten. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Mitarbeiter mit einem befristeten Arbeitsvertrag erhalten demnach nicht automatisch Weihnachtsgeld. Endet der befristete Arbeitsvertrag vor dem 31. März des Folgejahres, darf der Arbeitgeber von der Zahlung des Weihnachtsgeldes absehen. (Az: 10 Sa 1/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Zahlungsklage eines Arbeitnehmers ab. Der Kläger hatte einen bis zum 31. Dezember 2009 befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen. Anders als den übrigen Mitarbeitern zahlte ihm der Arbeitgeber für 2009 kein Weihnachtsgeld. Er verwies zur Begründung auf den Tarifvertrag, wonach derjenige kein Weihnachtsgeld bekomme, der bis zum 31. März des Folgejahres ausscheide. Der Kläger meinte, er sei ja nicht freiwillig gegangen, sondern wegen der Befristung seines Vertrages.

Das LAG ließ diesen Einwand nicht gelten. Maßgebend sei allein, dass der Kläger zum Stichtag des Folgejahres nicht mehr in dem Betrieb gearbeitet habe. Dies gelte auch im Falle eines von vornherein befristeten Arbeitsvertrages.

Quelle: ntv.de, dpa

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