Ratgeber

Jetzt ist es amtlich Geld zurück für Leiharbeiter

Im Dezember hat das Bundesarbeitsgericht die Christlichen Zeitarbeitsgewerkschaften für nicht tariffähig erklärt. Jetzt ist die schriftliche Urteilsbegründung da und es ist klar: Die betroffenen Zeitarbeiter können Geld für die letzten fünf Jahre zurückfordern. Das dürfte die Branche Milliarden kosten.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften war in der Vergangenheit für ihr arbeitgeberfreundliches Verhandeln bekannt.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften war in der Vergangenheit für ihr arbeitgeberfreundliches Verhandeln bekannt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Zehntausende Zeitarbeiter können nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) gleiche Entlohnung wie die Stammbelegschaft im Unternehmen einfordern. Alle von der Tarifgemeinschaft Christlicher Zeitarbeitsgewerkschaften (CGZP) abgeschlossenen Tarifverträge sind unwirksam. Dies gilt nach der nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung auch rückwirkend für Tarifverträge ab 2003, sagte Gerichtssprecher Christoph Schmitz-Scholemann. Wegen Verjährungsfristen könnten Zeitarbeiter mit Verträgen ab 2005 Nachzahlungen verlangen. Sie müssten ihre Ansprüche jedoch einklagen.

Die christliche Spitzenorganisation hat schätzungsweise für mehr als 200.000 Zeitarbeiter Tarifverträge abgeschlossen - vor allem mit dem Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP). Allein hier sollen weit über 1000 Firmen betroffen sein.

Auch Sozialversicherer bitten zur Kasse

Die obersten Arbeitsrichter hatten der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) im Dezember 2010 die Tariffähigkeit abgesprochen. Der Zeitarbeitsbranche drohen dadurch Nachforderungen nicht nur bei Löhnen, sondern auch Sozialbeiträgen, die sich auf Milliardenbeträge summieren könnten. Der im Dezember 2002 gegründeten CGZP war der Abschluss von Dumpingverträgen vorgeworfen worden. Ohne gültigen Tarifvertrag haben Zeitarbeiter Anspruch auf gleiche Bezahlung und Arbeitsbedingungen wie die Stammbeschäftigten - es gilt dann das "Equal-Pay-Prinzip".

Nachzahlungen gibt es aber nicht automatisch, so Schmitz-Scholemann. Arbeitnehmer müssten ihre Forderungen einklagen. Auch Sozialkassen hätten wahrscheinlich Anspruch auf eine Beitragnachzahlung. Sie könnten für vier zurückliegende Jahre höhere Versicherungsbeiträge einfordern. Dies allein mache mehrere Milliarden Euro aus. Für ehemalige Zeitarbeiter könnten sich daraus theoretisch auch höhere Rentenansprüche ergeben, hatte die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland mitgeteilt.

Quelle: ntv.de, dpa

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