Nervender Lärm: Glascontainer muss man dulden
Anwohner müssen den Lärm von einem Altglas-Sammelcontainer grundsätzlich dulden.Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz entschieden.Es seien "keine unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Belastungen",wenn Gläser in den Container geworfen werden. Dies gelte auch dann, wenn die dafürvorgeschriebenen Zeiten nicht immer eingehalten werden. (Az.: 8 A 10357/10.OVG).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Hauseigentümers ab. Er hattesich dagegen gewehrt, dass die Gemeinde gegenüber seinem Grundstück einen Sammelbehälterfür Altglas aufgestellt hatte. Das müsse er in einem Wohngebiet aus Lärmschutzgründennicht hinnehmen.
Das OVG sah dies anders. Da Sammelsysteme für Wertstoffe bei den Bürgern einegroße Akzeptanz gefunden hätten, sei es naheliegend, derartige Container auch inder Nähe der Haushalte aufzustellen. Außerdem habe eine Gemeinde bei der Festlegungder Standorte einen weiten Gestaltungsspielraum.
Quelle: n-tv.de


