Ratgeber

Kein Hartz IV nach großem Geldgewinn Glücksspieler verlieren Anspruch

Unverhoffter Geldsegen wird als Einkommen gewertet.

Unverhoffter Geldsegen wird als Einkommen gewertet.

(Foto: picture alliance / dpa)

Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. Das entschied das Sozialgericht Frankfurt. Eine 40 Jahre alte Frau hatte nach Angaben des Gerichts Einspruch gegen die Streichung ihrer Grundsicherung eingelegt. Die Leistung war ihr aberkannt worden, nachdem sie bei einer Fernsehsendung im April 20.000 Euro gewonnen hatte (Az.: S 32 AS 788/11 ER).

Die Richter wiesen den Antrag jedoch mit der Begründung ab, die Frau sei nach dem unverhofften Geldsegen nicht mehr hilfebedürftig gewesen. Der Gewinn müsse wie ein Einkommen gewertet werden - und mit diesem hätte die Frau ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Stattdessen habe sie das Geld ausgegeben und Schulden getilgt. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass der Steuerzahler einspringen muss, um ihren Lebensbedarf zu decken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen