Ratgeber

Wenn's beim Autofahren klingelt Handy weitergeben ist erlaubt

Während der Fahrt dürfen Autofahrer ihr Handy nicht in die Hand nehmen. Richtig? Nicht ganz. Es kommt ganz darauf an, was man damit macht, entscheidet das Kölner Oberlandesgericht.

Selbst ans Telefon gehen, ist verboten. Aber vielleicht kann ja der Beifahrer das Gespräch annehmen.

Selbst ans Telefon gehen, ist verboten. Aber vielleicht kann ja der Beifahrer das Gespräch annehmen.

Solange der Motor läuft, dürfen Autofahrer kein Handy bedienen. Weder zum Telefonieren noch zum Tippen, nicht einmal um die Uhrzeit abzulesen. In die Hand nehmen dürfen sie das Gerät aber dennoch, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Wird das Gerät lediglich weitergereicht, ist das dem Urteil zufolge keine verbotswidrige Benutzung. (Az. III-1 RBs 284/14)

In dem Fall, der in Köln verhandelt wurde, war eine Autofahrerin mit ihrem Sohn unterwegs. Als ihr Handy in ihrer Handtasche klingelte, suchte zunächst der Sohn nach dem Telefon, konnte es aber nicht finden. Deshalb reichte er die Tasche an seine Auto fahrende Mutter weiter. Die fand das Handy und  gab es ihrem Sohn. Das Gericht nahm an, dass sie dabei nicht auf das Display geschaut hatte. Der Beifahrer nahm das Gespräch schließlich an.

Die Polizei forderte 40 Euro Bußgeld und bekam in erster Instanz auch Recht. Die Frau habe das Telefon in die Hand genommen und somit im Sinne der Straßenverkehrsordnung auch genutzt. Das sah die Autofahrerin allerdings anders, und bekam vom Oberlandesgericht Recht. Zwar gebe es beim Telefonieren tatsächlich "Vor- und Nachbereitungshandlungen", also beispielsweise das Ablesen der Nummer oder das Ausschalten. Auch Wegdrücken sei verboten und Autofahrer dürften auch nicht überprüfen, ob das Gerät ausgeschaltet ist.

Ein Telefon nur von A nach B zu bewegen, sei aber etwas anderes. Das habe nämlich nichts mit der Funktionalität des Gerätes zu tun. Allein durch die Weitergabe des Telefons habe die Frau keinen eigenen Kommunikationsvorgang vorbereitet und nur das wäre ein Verstoß gegen das Handynutzungsverbot. Das Weglegen des Handys sei in diesem Fall genauso zu beurteilen wie ein beliebig anderer Gegenstand im Auto, der zur Seite gelegt werde. Anders sähe es womöglich aus, wenn die Frau vorher auf das Display geschaut hätte.

Ausgestanden ist die Sache für die Frau allerdings noch nicht. Das OLG hat den Fall an die Vorinstanz zurückverwiesen. Jetzt muss das Amtsgericht neu entscheiden.

Quelle: ntv.de, ino

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen