Stromanschlüsse im Altbau Hat man Anspruch auf genügend Steckdosen?
27.05.2013, 10:43 UhrFernseher, Staubsauger, Stehlampen, Handyladekabel - das alles muss irgendwo angeschlossen werden, doch in manchen Wohnungen ist das schwierig. Gerade in Altbauten haben Zimmer manchmal nur ein bis zwei Steckdosen. Wem das zu wenig erscheint, kann nur in einigen Fällen seine Ansprüche geltend machen.
Mieter haben nur in Ausnahmefällen einen Anspruch auf den Einbau zusätzlicher Steckdosen. Darauf weist der Eigentümerverban d Haus & Grund hin. Der Vermieter ist grundsätzlich nur dazu verpflichtet, den für vergleichbare Wohnungen üblichen Standard zur Verfügung zu stellen.
Der Mieter kann also nicht erwarten, in einem nicht modernisierten Altbau eine dem heutigen Standard entsprechende Ausstattung mit Steckdosen vorzufinden. Hat er die Wohnung mit wenigen Steckdosen angemietet, kann er nicht verlangen, dass der Vermieter nachbessert. Weiß er jedoch schon vor Vertragsabschluss, dass die vorhandenen Steckdosen nicht ausreichen werden, sollte er mit dem Vermieter über eine Nachrüstung verhandeln.
Hausnetz muss belastbar sein
Zwei Ausnahmen gibt es aber: Wenn die vorhandene elektrische Ausstattung nicht einmal ausreicht, um die für die Haushaltsführung allgemein üblichen Elektrogeräte zu betreiben, kann der Mieter eine Nachbesserung verlangen. So darf er erwarten, dass neben einem größeren Haushaltsgerät - wie einer Waschmaschine - auch kleinere Geräte - wie Staubsauger - parallel genutzt werden können, ohne das Hausnetz zu überlasten. Das hat der Bundesgerichtshof 2004 im Fall einer unsanierten Altbauwohnung entschieden. Hier kann das Problem aber auch mit Mehrfachsteckern gelöst werden, entscheidend ist nur, dass die Leitung standhält.
Außerdem muss auch im Badezimmer mindestens eine Steckdose vorhanden sein. Sollte sich der Mieter jedoch vertraglich damit einverstanden erklärt haben, dass die elektrische Versorgung diesem Mindeststandard nicht entspricht, hat er selbst hierauf keinen Anspruch.
Quelle: ntv.de, ino/dpa