Ratgeber

Schadenersatzklage erfolglos Hochzeit der Geschenke wegen

Eine Hochzeit ist eine private Feier und keine kommerzielle Veranstaltung. Das muss auch ein Ehepaar einsehen, das seinen Hochzeitsveranstalter wegen entgangenen Geschenke verklagen wollte, weil Gäste wieder ausgeladen werden mussten. Beide Parteien hatten im Vorfeld übrigens auch noch Steuerhinterziehung vereinbart.

Eine Hochzeit ist nicht unbedingt ein Gewinngeschäft.

Eine Hochzeit ist nicht unbedingt ein Gewinngeschäft.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Hochzeiten haben oft mehr als rein romantische Motive. Wenn es finanzielle Beweggründe gibt, dann bewegen die sich aber üblicherweise eher in Bereichen wie Steuern oder Absicherung des Partners. Dass Paare wegen der Hochzeitsgeschenke heiraten, erscheint eher abwegig. Das sah auch das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/Main so, das sich mit der Klage-Absicht eines Ehepaars gegen seinen Hochzeitsveranstalter auseinandersetzen musste. Die Eheleute hatten Prozesskostenhilfe beantragt, waren damit aber vorm Landgericht gescheitert – zu Recht, wie das OLG bestätigte (Az.: 19 W 29/11).

Grund der beabsichtigen Klage war die Hochzeitsfeier des Paares. 620 Personen waren dazu ursprünglich eingeladen. Weil der ursprünglich angemietete Saal nicht rechtzeitig fertiggestellt wurde, organisierte der Veranstalter Ersatzräumlichkeiten, in denen aber nur für 400 Menschen Platz war. Die übrigen 220 Gäste mussten wieder ausgeladen werden. Dadurch, so argumentierten die Kläger, seien ihnen Geschenke in Form von Geld oder Gold im Wert von insgesamt 8250 Euro entgangen. Der Betrag errechne sich aus dem durchschnittlichen Wert eines Hochzeitsgeschenkes abzüglich der Bewirtungskosten je Gast.

Steuerhinterziehung vereinbart

Die Richter wollten dem allerdings nicht folgen. Eine Hochzeitsfeier sei schließlich keine gewerbliche Veranstaltung, ihr Zweck könne es also auch nicht sein, Gewinne zu erzielen. Entsprechend sei es auch keine Leistungspflicht des Hochzeitsveranstalters, dem Paar zu Geschenken zu verhelfen.

Daneben forderten die Kläger aber noch weiteren Schadenersatz, unter anderem für Rechtsanwaltskosten. Doch auch damit blitzten sie ab. Die Klage war aber nämlich noch aus einem anderen Grund zum Scheitern verurteilt: Beide Parteien hatten im Vorfeld verhandelt, dass die Hälfte der Rechnung "schwarz" bezahlt werden sollte. Damit war der Vertrag von vornherein nichtig.

Quelle: ntv.de, ino

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