Ratgeber

Neuwagen kommt auf eigener Achse Hohe Laufleistung in Ordnung

304 Kilometer sind ein Klacks in einen Autoleben. Doch kommt ein Neuwagen mit diesem Kilometerstand auf den Hof gerollt, darf man sich schon mal die Frage stellen, ob er dann bei dieser Laufleistung überhaupt noch als "neu" verkauft werden kann.

Wer mit dem Neuwagen nicht einverstanden ist, muss das schon bei der Übergabe reklamieren.

Wer mit dem Neuwagen nicht einverstanden ist, muss das schon bei der Übergabe reklamieren.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ist ein Neuwagen auch noch neu, wenn er bei der Übergabe schon 300 Kilometer auf dem Buckel hat? Unter Umständen schon, entschied das Landgericht Coburg. Zumindest dann, wenn der Käufer das Übergabeprotokoll ohne Einwände unterschrieben hat. In dem Streit ging es um ein Fahrzeug, das die Klägerin zum Preis von knapp 18.000 Euro bestellt hatte. Bei der Auslieferung wurde auch der Stand von 304 Kilometern festgehalten, woran die Frau zunächst nichts auszusetzen hatte. Einige Tage später meldete sich allerdings ihr Anwalt beim Autohaus und behauptete, es sei kein Neuwagen übergeben worden, weil die Laufleistung dafür zu hoch sei. Er forderte daher einen Kaufpreisnachlass in Höhe von 3400 Euro.

Als der Händler nicht darauf einging, forderte die Klägerin vor Gericht nochmals die Lieferung eines Neuwagens und wollte den ihr überlassenen Wagen zurückgeben. Mit ihr sei über die Laufleistung des Pkw nicht gesprochen worden. Bei der Abholung des Autos sei sie in Eile gewesen und habe daher den Kilometerstand nicht bemerkt. Selbst wenn das Fahrzeug auf eigene Achse zum Autohaus gefahren worden wäre, dürfe sich kein so hoher Kilometerstand ergeben.

Geliefert wie vereinbart

Der Händler berief sich allerdings auf eine telefonische Absprache mit der Käuferin. Um eine schnelle Lieferung zu ermöglichen, habe man das Fahrzeug nicht ab Werk, sondern von einem anderen Händler beschafft. Dabei habe das Auto aber zum Autohaus der Verkäuferin gefahren werden müssen. Darüber hinaus sei eine weitere Probefahrt erforderlich geworden, nachdem der Autohersteller den Austausch eines Bauteils gefordert habe.

Das Landgericht überzeugte die Beweisführung. Beim Ehemann der Käuferin meinten die Richter "eine gewisse Reue über den Kaufpreis des Autos" zu verspüren, weshalb es plausibel erschien, dass der Preis nachträglich gedrückt werden sollte. Ob das Fahrzeug bei einer Laufleistung von 304 Kilometern noch ein Neuwagen sei, wäre in diesem Fall zweitrangig. Schließlich habe die Frau für eine schnelle Auslieferung auch eine höhere Laufleistung akzeptiert.

Quelle: ntv.de, ino

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