Freiheit hat Grenzen Ist Sex auf dem Balkon verboten?
23.06.2014, 12:02 UhrIn ihrer Wohnung dürfen Mieter sich frei entfalten. Das gilt auch für den Balkon, die Terrasse oder den Garten. Alles können sie sich dabei aber nicht herausnehmen.

Sex auf dem Balkon ist dann doch etwas anderes, als ein unbekleidetes Sonnenbad.
(Foto: imago stock&people)
Mieter können zu Hause weitgehend tun und lassen, was sie wollen. Allerdings sollten sie dabei Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen, denn d ie können sich mitunter belästigt fühlen, warnt der Deutsche Mieterbund (DMB) in Berlin.
So müssen die Nachbarn zum Beispiel Sex auf dem Balkon nicht ohne Weiteres hinnehmen. Denn dies störe den Hausfrieden. Wer sich daran nicht hält, dem droht eine Abmahnung des Vermieters, entschied das Amtsgericht Bonn (Az.: 8 C 209/05). In dem Fall hatte ein Paar sich auf dem Balkon unter den Augen aller Nachbarn und in Sichtweite eines Kinderspielplatzes vergnügt. Mieter des Hauses hatten von dem oben beschriebenen Ereignis vier Lichtbilder gefertigt und im Laufe des Verfahrens zur Gerichtsakte gereicht.
Die Mieterin behauptet hingegen, dass der Vorwurf aus der Abmahnung nicht zutreffe. Mit dem beteiligten Mann habe sie lediglich auf der zu ihrer Mietwohnung gehörenden Terrasse in der Sonne gesessen. Diese Loggia sei rundherum mit einer ausreichend hohen Mauer umgeben und liegt unmittelbar unter dem Balkon der darüber liegenden Wohnung, sodass diese nicht einsehbar sei. Zutreffend sei, dass die sie lediglich mit einem Bikinihöschen bekleidet und der Gast unbekleidet gewesen sei, räumte die Frau ein. Ohne Erfolg. Die Richter hatten dafür kein Verständnis und hielten den Hausfrieden für nachhaltig gestört und die Abmahnung für gerechtfertigt.
Etwas anderes sind die Regeln bei Sonnenbädern. Sonnt sich ein Mieter unbekleidet im mitvermieteten Garten, ist das nicht ohne Weiteres ein Kündigungsgrund. Denn der Hausfrieden wird davon nicht automatisch nachhaltig gestört, entschied das Amtsgericht Merzig (Az.: 23 C 1282/04).
In dem verhandelten Fall hatte sich eine Mieterin nackt im Garten gesonnt. Das sorgte im Dorf für Gesprächsstoff. Daher kündigte der Vermieter. Da es aber keine weiteren Mieter gab, die sich gestört fühlen konnten, bekam die Mieterin Recht.
Quelle: ntv.de, awi/dpa