Ratgeber

Für den Fall der Fälle Ist der Lotto-Gewinn steuerfrei?

Einmal im Leben sechs Richtige haben - davon träumt jeder Lottospieler. Die gute Nachricht: An das Finanzamt müssen Gewinner erstmal nichts abführen. Nur die Erträge sind steuerpflichtig.

Seltene Zahlenfolge: 9, 10, 11, 12, 13, und 37. Nur drei Spieler haben sechs Richtige getippt. Sie können sich über einen Gewinn freuen.

Seltene Zahlenfolge: 9, 10, 11, 12, 13, und 37. Nur drei Spieler haben sechs Richtige getippt. Sie können sich über einen Gewinn freuen.

(Foto: dpa)

"Ein klassischer Lottogewinn ist steuerfrei", erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. Denn der Lottogewinn zählt nicht als Einkommen. Denn das Wesen des Einkommens besteht darin, dass ich eine Leistung erbringe und im Gegenzug dafür Geld erhalte. Und auch bei einer Tipp-Gemeinschaft, lässt sich der Gewinn hinterher zu gleichen Teilen ohne Steuerabzug untereinander aufteilen. Dass auf dem Lottoschein möglicherweise nur einer der Gruppe vermerkt ist, spielt dann keine Rolle. Doch hier sollte man sich vorher absichern. Die Gewinner sind in der Nachweispflicht, dass Sie tatsächlich eine Tipp-Gemeinschaft bilden. Ansonsten wird die Schenkungssteuer fällig.

Steuerpflichtig sind hingegen Preisgelder. Gewinnt etwa ein Teilnehmer einer Fernsehshow den Hauptpreis, muss das Geld meist versteuert werden. Bei Lottogewinnen entfallen lediglich Steuern auf die Erträge.

Ein Beispiel: Legt ein Lottogewinner einen Gewinn von 1 Million Euro zu 1 Prozent Zinsen an, bekommt er dafür 10 .00 Euro. "Auf diese 10.000 Euro muss er dann Abgeltungssteuer zahlen", erklärt Rauhöft. Fällig werden hierbei in der Regel 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer. Wer seinen Sparerfreibetrag in Höhe von 801 Euro nicht ausgeschöpft hat, kann diesen von dem Zinsertrag noch abziehen. Verheirateten steht ein Freibetrag von 1602 Euro zu.

Steuern werden unter Umständen auch fällig, wenn sich ein Gewinner spendabel zeigt. "Verschenken Sie Geld, müssen möglicherweise Schenkungssteuern gezahlt werden", erläutert der Steuerexperte. Das Gleiche gilt für wertvolle Sachgeschenke wie Autos oder Immobilien. Allerdings gibt es hier Freibeträge: Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern steht ein Freibetrag von 500.000 Euro zu. Eltern können jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200. 000 Euro. Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern sind bis zu 20. 000 Euro steuerfrei.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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