Ratgeber

Falsche Grundpreis-Auszeichnungen Jeder zweite Händler schludert

Seit letztem Jahr haben Lebensmittelhersteller freie Wahl bei den Verpackungsgrößen. Gleichzeitig sollten Kunden mit der Grundpreisagabe aber auch bessere Vergleichsmöglichkeiten an die Hand bekommen. Die Verbraucherzentralen haben festgestellt: Das funktioniert nicht richtig.

Der Grundpreis erleichtert den Vergleich.

Der Grundpreis erleichtert den Vergleich.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Ist die Großpackung wirklich sparsamer? Ist Produkt A billiger als Produkt B – oder liegt der Preisunterschied nur an der geringeren Füllmenge? Wer vergleichen will, muss nicht herumrechnen, sondern kann einfach auf die Grundpreisangabe schauen – sofern sie vorhanden ist. In einer bundesweiten Überprüfung durch die Verbraucherzentralen waren über die Hälfte Produkte entweder falsch ausgezeichnet oder gar nicht.

Seit die Verpackungsgrößen im April 2009 freigegeben wurden, muss im Handel der Grundpreis angegeben werden, damit Kunden eine Vergleichsmöglichkeit haben. Doch hier wird geschludert: "Man hat nach den Ergebnissen der Untersuchung den Eindruck, dass elementare Fachkenntnisse zur Grundpreisangabe fehlen und Zuwiderhandlungen als Kavaliersdelikte angesehen werden", sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. Besonders vor dem Hintergrund der vielen versteckten Preiserhöhungen durch Mengenreduzierung, ist die fehlende Transparenz nicht hinnehmbar.

Die Verbraucherzentralen hatten bundesweit die Grundpreisauszeichnung von 3.225 Lebensmitteln in 93 Geschäften überprüft. In 60 Prozent aller Fälle wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. Bei 20 Prozent fehlte der Grundpreis völlig. Häufig wurden falsche Bezugsgrößen verwendet und bei mehr als jedem zehnten Produkt war der Grundpreis falsch berechnet. Zudem wird es Kunden oft nicht leicht gemacht, die Angaben zu lesen. Fast jeder zweite Grundpreis war deutlich zu klein. Genaue gesetzliche Vorgaben zur Schriftgröße gibt es bisher noch nicht.

Quelle: ntv.de, ino

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