Nebenkostennachzahlung bei Hartz IV Jobcenter zahlt nicht immer
10.04.2012, 10:01 UhrWenn das Jobcenter die Miete bezahlt, dann gehört dazu normalerweise auch die Nachzahlung aus einer Nebenkostenabrechnung. Das gilt aber nur, solange man Anspruch auf ALG-II-Leistungen hat. Kommt die Abrechnung erst Monate später ins Haus, muss man unter Umständen in die eigene Tasche greifen.
Wer in der Vergangenheit Hartz-IV-Leistungen bezogen hat, kann sich nicht darauf verlassen, dass das Jobcenter auch eine Nebenkostennachzahlung für diese Zeit übernimmt. Das hat das Sozialgericht Mainz klargestellt (Az. S 10 AS 200/12 ER). Geklagt hatte eine Frau, die im Dezember 2011 von ihrem früheren Vermieter die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2010 mit einer Nachzahlung von 400 Euro erhielt. Die Frau war zwar aktuell nicht mehr von Leistungen des Jobcenters abhängig, aber im Jahr 2010 hatte sie mangels Einkommen und Vermögen noch Arbeitslosengeld II bezogen.
Damals übernahm das Jobcenter auch die Mietkosten. Mittlerweile hatte sich die Dame allerdings beim Jobcenter abgemeldet und war auch umgezogen. Weil es sich um eine Nachforderung für das Jahr 2010 handelte, versuchte die Frau den Betrag vom Jobcenter zu erhalten. Gleichzeitig wandte sie sich an das Sozialgericht Mainz und begehrte Eilrechtsschutz.Die Frau sah sich im Recht, da sie keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Erstellung der Abrechnung habe. Denn wäre die Abrechnung noch 2010 erfolgt, hätte das Jobcenter die Kosten übernehmen müssen.
Das Gericht folgte der Argumentation nicht. Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II würden grundsätzlich nur dann bewilligt, wenn aktuell Hilfebedürftigkeit besteht. Dies sei bei der Frau aber offenbar nicht mehr der Fall, da sie mittlerweile nicht auf Leistungen des Jobcenters angewiesen ist. In diesem Fall muss ein ehemaliger Leistungsempfänger eine nachträglich geltend gemachte Forderung selbst begleichen, auch wenn sich die Forderung auf den Zeitraum des Leistungsbezugs bezieht.
Quelle: ntv.de, ino