Ratgeber

SchrottimmobilienKäufer kriegen Recht

14.01.2008, 07:58 Uhr

Käufer von sogenannten Schrottimmobilien müssen nicht zwangsläufig auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Manchmal können die Banken wegen arglistiger Täuschung haftbar gemacht werden.

Käufer von sogenannten Schrottimmobilien müssen nicht immer auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Im Fall eines Vermittlers, der einem Ehepaar falsche Angaben über die zu erwartenden Erträge einer Eigentumswohnung gemacht hatte, fiel das Urteil zugunsten der Käufer.

Das Ehepaar muss den Banken demnach die für den Kauf aufgenommenen Kredite nicht zurückzahlen. Allerdings müssen die Kläger ihre Hamburger Eigentumswohnung den Banken übertragen. Somit werde der Zustand vor dem Kauf der Immobilie wiederhergestellt, erklärte die Sprecherin.

1997 wollte das Paar die vermietete Wohnung kaufen, um Steuern zu sparen und für das Alter vorzusorgen. Ein Vermittler, der mit einer der beteiligten Banken zusammenarbeitete, versprach dem Ehepaar einen monatlichen Ertrag von 11,99 DM pro Quadratmeter. Die Käufer nahmen dafür einen Kredit über 150.000 DM auf. Es stellte sich aber heraus, dass die Wohnung weit weniger abwarf als vom Vermittler ursprünglich angegeben.

Arglistige Täuschung

Nachdem das Landgericht Potsdam die Klage des Ehepaares abgewiesen hatte, entschied das Oberlandesgericht nun, dass die finanzierenden Banken - eine Bausparkasse und die Landesbank - auf Schadensersatz haften. "Wenn der Vertreiber der Kapitalanlage evident falsche Angaben über das Anlageobjekt gemacht, mit der finanzierenden Bank in institutionalisierter Art und Weise zusammengearbeitet und auch das Finanzierungsangebot unterbreitet hat, ist die Kenntnis der beteiligten Banken von der arglistigen Täuschung zu vermuten", teilt das Gericht mit.

Die Mieteinnahmen seien "zentraler Teil des Anlageentschlusses der Kapitalanleger" gewesen. "Dass die vom Vermittler angegebenen Erträge unrichtig waren, habe sich den beteiligten Banken angesichts der bekannt unseriösen und riskant kalkulierten Mietpoolausschüttungen aufdrängen müssen", heißt es weiter. Die Banken hätten nicht bewiesen, dass sie davon nichts wussten.