Sportstar klagt wegen Pop-Art-Porträt Kaymer darf nicht als Kunst verkauft werden
24.07.2013, 11:44 UhrPorträts fremder Leute bei Ebay verkaufen? Ist verboten und kann teuer werden. Doch was, wenn es sich bei dem Abgebildeten um einen Prominenten handelt? Und bei dem Porträt um Kunst? Das Oberlandesgericht Düsseldorf fällt ein Urteil, das wegweisend sein könnte.
Marilyn Monroe wurde durch Andy Warhols bunte Porträts zur Pop-Art-Ikone. Doch nicht jeder Prominente ist mit der künstlerischen Verfremdu ng des eigenen Porträts einverstanden, zumindest nicht, wenn damit Geld verdient werden soll. Der Golfprofi Martin Kaymer klagte gegen die Verbreitung von entsprechenden Bildern, auf denen er abgebildet war. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gab ihm jetzt Recht (Az.: I-20 U 190/12).
Der beklagte Künstler hatte zwei bearbeitete Fotografien des Sportlers über seine Homepage und über Ebay zum Verkauf angeboten. Prompt lag eine Abmahnung von Kaymers Anwalt im Briefkasten: Die Verbreitung der Bilder verstoße gegen Kaymers Persönlichkeitsrechte. Der Künstler hielt dagegen, es sei ihm um eine Huldigung des Sportlers gegangen. Außerdem habe er im höheren Interesse der Kunst gehandelt. Aufgrund seiner weltweiten Bekanntheit sei Kaymer eine Person der Zeitgeschichte, das Porträt befriedige also das Informationsinteresse der Allgemeinheit. Nebenbei wolle er natürlich auch auf sich aufmerksam machen, was keinem Künstler verwehrt werden könne.
Nicht im Golf-Dress
Das Gericht ließ die Argumente nicht gelten: Bei den Bildern stehe eindeutig der dekorative Charakter im Vordergrund, ein künstlerischer Gehalt sei – abgesehen vom rein handwerklichen Können – nicht zu erkennen. Ein überwiegend künstlerisches Interesse sei also nicht feststellbar. Auch der Informationswert für die Allgemeinheit sei zu vernachlässigen. Da der Profigolfer nicht einmal in Golfmontur abgebildet war, ließ sich kein Bezug zur Bekanntheit herstellen.
Der Künstler habe in erster Linie kommerzielle Interessen verfolgt, stellte das Gericht fest. Wenn Abbildungen einer Person kommerziell verwertet werden sollten, müsse diese Person aber grundsätzlich zustimmen. So hätte auch der Golfer vorher gefragt werden müssen. Der Anwalt Kaymers lobte den Richterspruch: Man habe nun eine Referenz, "die als Grundsatzurteil bei den sehr zahlreichen Persönlichkeitsverletzungen dienen kann."
Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Führt der Künstler den Prozess nicht weiter, muss er die Unterlassungsklage und Schadensersatz bezahlen. Eines der Bilder konnte er übrigens tatsächlich verkaufen, für 43,50 Euro.
Quelle: ntv.de, ino