Ratgeber

Baustelle nebenan Kein Grund zur Mietkürzung

Bei Baumaßnahmen im eigenen Haus können Mieter normalerweise die Miete mindern. Aber wie sieht es aus, wenn der Lärm vom Nachbargrundstück kommt? Das Landgericht Gießen fällt ein vermieterfreundliches Urteil. Ob es Bestand haben wird, muss aber der Bundesgerichtshof entscheiden.

Wer neben eine Brachfläche zieht, muss mit Baumaßnahmen rechnen.

Wer neben eine Brachfläche zieht, muss mit Baumaßnahmen rechnen.

(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)

Baulärm auf dem Nachbargrundstück ist kein Grund, die Miete zu kürzen. Das gilt nach einem Urteil des Landgerichts Gießen jedenfalls dann, wenn sich das Nachbargrundstück entweder in verwahrlostem Zustand befindet oder eine Baulücke vorhanden ist. In diesen Fällen müsse der Mieter mit späteren Baumaßnahmen rechnen, so die Richter. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Das Gericht gab mit seiner Entscheidung der Zahlungsklage eines Vermieters statt, der rückständige Miete gefordert hatte. Der Mieter hatte sie mit der Begründung zurückbehalten, vom Nachbargrundstück gehe Baulärm aus, der die Qualität der Wohnung beeinträchtige.

Das Landgericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Der Mieter habe mit Baumaßnahmen auf dem im Stadtkern gelegenen Nachbargrundstück rechnen müssen. Denn bei seinem Einzug sei ihm das verwahrloste Grundstück sicher aufgefallen. Und nach dem Abriss des baufälligen Gebäudes sei klar gewesen, dass diese innerstädtische Baulücke wieder geschlossen werde. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache wird die letztgültige Entscheidung allerdings beim Bundesgerichtshof liegen (BGH-Aktenzeichen: VIII ZR 22/11).

Quelle: ntv.de, dpa

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