BGH nimmt Versandapotheke in die Pflicht Kein Rabatt auf preisgebundene Arzneien
09.10.2013, 16:29 UhrDürfen Versandapotheken anderer EU-Staaten deutschen Kunden Rabatte auf preisgebundene Arzneien gewähren? Darüber hatte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Das Urteil war vorhersehbar.
In Deutschland sind die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente per Gesetz festgelegt.
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Versandapotheken anderer EU-Staaten dürfen deutschen Kunden keine Rabatte auf preisgebundene Arzneien gewähren. Das ist das Ergebnis einer Verhandlun g des Bundesgerichtshofs (BGH) am Mittwoch. Dem Gericht lagen Klagen gegen eine niederländische Internetapotheke vor, die verschreibungspflichtige Medikamente für den deutschen Markt mit Boni von drei Prozent des Warenwertes angeboten hatte. Dagegen hatten deutsche Apotheker geklagt.
Vor Gericht einigten sich die streitenden Parteien darauf, die meisten der Verfahren für erledigt zu erklären. Der Grund dafür war nicht nur eine Entscheidung des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Auch das deutsche Gesetz verbietet ausländischen Versandapotheken seit 2012 derartige Rabatte. Vor diesem Hintergrund müsste in den Verfahren nichts mehr entschieden werden, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Bornkamm.
Der BGH will jedoch in weiteren Klagen unter anderem noch klären, ob das Verbot auch für den Fall gilt, dass die Kunden das im Ausland bestellte Medikament in einer deutschen Apotheke abholen. Wann das Gericht seine Entscheidung dazu bekanntgibt, war auch nach Ende der mündlichen Verhandlung noch unklar.
In Deutschland sind die Preise für verschreibungspflichtige Medikamente per Gesetz festgelegt. 2010 hatte der BGH den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen. Er wollte EU-Versandhandelsapotheken damals schon derartige Rabatte verbieten, sah sich jedoch durch ein gegenteiliges Urteil des Bundessozialgerichts daran gehindert. 2012 gab der Gemeinsame Senat dem BGH recht. Kurze Zeit später zog der Gesetzgeber nach und verabschiedete ein entsprechendes Gesetz.
Quelle: ntv.de, dpa