Ratgeber

Gefängnis ist menschenunwürdig Keine Entschädigung für Dicken

Die Unterbringung in den Zellen der Berliner Justizvollzugsanstalt sind zum Teil menschenunwürdig. Dagegen klagt ein Häftling, der sich unter anderem wegen seiner Körperfülle in dem maroden Gefängnis doppelt bestraft sieht - und geht leer aus.

Kein Vergnügen - ob übergewichtig oder nicht.

Kein Vergnügen - ob übergewichtig oder nicht.

(Foto: REUTERS)

Das Berliner Kammergericht hat die Klage eines 150 Kilogramm schweren Häftlings abgewiesen, der seine Zeit in einer 5,3 Quadratmeter kleinen Zelle absitzen musste. Die Haftbedingungen im Gefängnis in Berlin-Tegel seien zwar menschenunwürdig, urteilten die Richter. Der Mann habe es aber ebenso wie zwei weitere Kläger versäumt, die Verlegung in eine andere Zelle zu beantragen.

Der Kläger hatte behauptete, seine Unterbringung in der Teilanstalt I der JVA Tegel sei menschenunwürdig gewesen. Die Grundfläche seines Haftraumes habe lediglich 5,26 Quadratmeter betragen, wobei die Toilette auch nicht durch einen Vorhang vom übrigen Haftraum abgetrennt gewesen sei. Wenn von der Grundfläche von 5,26 Quadratmeter die Fläche für die Möbel abgezogen würde, sei eine Lauffläche von 1,2 Quadratmeter verblieben.

Die Zelle sei zu klein, kalt, dreckig, dunkel und feucht gewesen. Jeder Fensterflügel sei nicht größer als DIN A3 und zudem schwer zu öffnen gewesen. Das Fenster habe keine Wärmedämmung gehabt, so dass es zu einer Aus- und Unterkühlung während der Nacht in der ohnehin nicht geheizten Zelle gekommen sei. Eine ausreichende Durchlüftung der Zelle sei nicht möglich gewesen.

Die Verhältnisse seien für ihn besonders unzumutbar gewesen, da er zu der Zeit 150 Kilogramm gewogen habe und sich wegen seiner Körperfülle in der Zelle mit der geringen Lauffläche kaum habe umdrehen können. Ein Schlafen mit dem Kopf zur Wand sei unterhalb des Fensters ohne Dichtung und mit verzogenem Rahmen wegen der eindringenden Feuchtigkeit nicht möglich gewesen, da ansonsten eine Erkrankung erfolgt wäre. Die Außenwand sei ständig feucht gewesen. Insbesondere im Herbst, Frühjahr und Winter sei wegen der Kälte und Feuchtigkeit das Schlafen nur im Trainingsanzug möglich gewesen.

Die geforderten Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 5000 Euro seien nicht gerechtfertigt, urteilten die Richter. Das Berliner Landgericht hatte den Häftlingen den Schadensersatz im vergangenen Jahr zugesprochen. Dagegen war die Berliner Landesregierung in Berufung gegangen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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