Selbstständiger geht leer aus Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz
15.08.2013, 13:17 UhrWer bei der Arbeit verunglückt, kommt für die Folgekosten im Normalfall nicht selbst auf. Angestellte sind bei Arbeitsunfällen meist rundum abgesichert. Selbstständige haben es da oft schwerer.

Bei Arbeitsunfällen kommen Betroffene schnell in Geldnot, wenn der Versicherungsschutz fehlt.
(Foto: dpa)
Bei Arbeitsunfällen genießt man einen besonderen Versicherungsschutz. Der Betroffene muss allerdings nachweisen können, dass es sich auch tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelt. Gelingt dies nicht, gehen Betroffene leer aus, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az.: L 10 U 47/09), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Der Fall: In dem verhandelten Fall verletzte sich ein selbstständiger Baumaschinenhändler durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim Montieren eines Rollladens schwer am Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private Krankenversicherung fristlos gekündigt. In der Notaufnahme wurde er als selbstständiger Privatpatient aufgenommen. Das Auge konnte trotz schwerer Verletzungen erhalten werden, ist aber praktisch erblindet. Später behauptete er, den Unfall als kaufmännischer Angestellter in einer neu gegründeten Firma seines Bruders erlitten zu haben. Die Berufsgenossenschaft lehnte eine Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Das Urteil: Die dagegen gerichtete Klage blieb erfolglos. Nach Vernehmung verschiedener Zeugen waren die Richter der Überzeugung, dass weder eine versicherte Beschäftigung in der angeblichen Firma des Bruders, noch in sonstiger Weise vorgelegen habe. Vor dem Unfall habe die Firma nicht nachweislich existiert.
Auch die vorgelegten Arbeitsverträge und die Angaben der Zeugen seien höchst widersprüchlich gewesen. Es bestünden demnach erhebliche Zweifel am Abschluss eines Arbeitsvertrages vor dem Unfallereignis, denn es existierten zwei unterschiedliche Versionen des vorgelegten Arbeitsvertrages. Selbst wenn der Kläger im Unfallzeitpunkt kaufmännischer Angestellter gewesen sein sollte, könne nicht festgestellt werden, dass sich der Unfall in Ausübung einer versicherten Tätigkeit für diese Firma ereignet habe. Denn er habe offenbar auch am Unfallort privat gewohnt, begründete das Gericht sein Urteil.
Quelle: ntv.de, awi/dpa