Unterschrift Kritzeln ist erlaubt
24.09.2010, 12:58 UhrAuch ein unleserlicher Schriftzug ist eine rechtlich wirksame Unterschrift. Das hat jetzt das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz klargestellt. Eine Unterschrift dürfe nicht an der Leserlichkeit gemessen werden. Maßgeblich sei allein, dass der Unterzeichner bewusst eine Unterschrift leisten und sich somit rechtlich binden wollte (Az.: L 2 R 158/10).
Das Gericht verwarf damit die Berufung einer Behörde gegen ein Urteil des Sozialgerichts Mainz. Die Behörde hatte zu spät Berufung eingelegt. Sie argumentierte daraufhin, das Urteil des Sozialgerichts sei ihr gar nicht wirksam zugestellt worden. Die erstaunliche Begründung: Die Unterschrift auf dem behördlichen Empfangsbekenntnis sei nicht zu lesen und daher unwirksam.
Das Gericht ließ sich auf diesen Handel nicht ein. Die Richter betonten vielmehr, nach allgemeiner Lebenserfahrung nehme die Leserlichkeit bei Personen, die täglich eine Vielzahl von Unterschriften leisten müssten, mit der Zeit deutlich ab. Dies sei gerade bei Behördenvertretern häufig der Fall. Es würde zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen, wenn sie befürchten müssten, ihre Unterschriften seien rechtlich wegen Unleserlichkeit unwirksam.
Quelle: ntv.de, dpa