Prepaid-Rechnung über 14.000 Euro Kunde vermisst Kostenkontrolle
21.07.2011, 17:22 UhrEine Prepaid-Karte, die man ohne größeren Aufwand aufladen kann, ist praktisch. Problematisch wird es, wenn der Kunde nichts von der Aufladung mitbekommt. So ging es einem Berliner, der am Ende über 14.000 Euro fürs Telefonieren bezahlen sollte. Der Anbieter hatte "volle Kostenkontrolle" versprochen.
Wie innerhalb von zwei Tagen über 14.000 Euro Gebühren anliefen, konnte das Gericht nicht klären.
(Foto: dpa)
Ein Berliner Handynutzer kann aufatmen: Der Mann sollte eine Rechnung über exakt 14.727,65 Euro bezahlen und weigerte sich. Der Mobilfunkanbieter klagte gegen den Kunden, scheiterte aber vor dem Berliner Landgerichts. Der Kunde muss jetzt lediglich zehn Euro nachzahlen (Az: 38 O 350/10).
Der Anbieter hatte dem Kunden im August 2009 den Betrag in Rechnung gestellt. Davon entfielen den Angaben zufolge rund 14.706 Euro auf Verbindungen allein zwischen dem 8. und 9. August. Der Kunde hatte jedoch im Vorfeld einen Prepaid-Tarif gewählt, den der Anbieter im Internet mit den Worten "einfach abtelefonieren, erhöhte Kostenkontrolle, automatische Aufladung möglich" beworben habe. Der Kunde ging davon aus, dass er selber bestimmen kann, wann er sein Handy-Guthaben wieder aufstockt - und zwar in Zehn-Euro-Schritten.
Nachdem zehn Euro verbraucht waren, habe der Anbieter jedoch das Guthaben automatisch immer wieder um weitere zehn Euro aufgestockt. Wie vom 8. bis 9. August aber eine so hohe Summe entstehen konnte und was der Nutzer mit seinem Handy wirklich machte, blieb offen. Normalerweise hätte die Verbindung, die der Kunde mit seinem Handy aufgebaut hatte, nach Ablauf der zehn Euro unterbrochen werden müssen, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Nach Auffassung des Gerichts enthält die "nicht näher erläuterte Klausel" des Mobilfunkanbieters höchstens das Einverständnis des Kunden, das Guthaben zunächst automatisch mit zehn Euro aufladen zu lassen. Danach entscheide er aber selber, ob das Guthaben erneut aufgeladen werde oder nicht. Ein unbegrenztes automatisches Wiederaufladen sei nicht vereinbart worden.
Quelle: ntv.de, dpa