Ratgeber

Dreist, dreister, Teldafax Kunden sollen nochmal blechen

Viele ehemalige Teldafax-Kunden, die vom insolventen Energieversorger um ihr Geld gebracht wurden, staunen nicht schlecht: Dieser Tage werden die Schlussrechnungen über Strom und Gasverbrauch verschickt. Man sollte meinen, dass die ausstehenden Forderungen mit den geleisteten Vorauszahlungen verrechnet werden. So läuft das aber nicht: Die Betroffenen sollen nochmal Geld nachschießen.

Viele Ex-Kunden hatten das Kapitel Teldafax schon abgeschlossen. Jetzt werden sie nochmal zur Kasse gebeten.

Viele Ex-Kunden hatten das Kapitel Teldafax schon abgeschlossen. Jetzt werden sie nochmal zur Kasse gebeten.

(Foto: picture alliance / dpa)

Rund 700.000 ehemalige Teldafax-Kunden warten auf ihr Geld. In einigen Jahren, wenn das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist, werden sie vielleicht einen Bruchteil davon wiedersehen. Die Meisten dürften ihre Vorauszahlungen und Kautionen inzwischen abgeschrieben haben. Umso größer die Überraschung bei jenen, die zur Zeit Post von der "Creditreform" bekommen, einem Inkasso-Unternehmen im Dienste des Insolvenzverwalters. Die Briefe enthalten Nachforderungen, oft in dreistelliger Höhe, manchmal auch in vierstelliger.

Die Kunden sind irritiert, schließlich haben sie Vorauszahlungen geleistet, mit denen die Verbrauchsabrechnungen meist mehr als abgegolten sind. In Verbraucherforen melden sich zahlreiche Betroffene zu Wort. So wie der Nutzer, der an einem Tag gleich zwei Briefe vom Insolvenzverwalter bekommen hat: Der eine enthielt eine verbrauchsbezogene Schlussrechnung über den Restbetrag aus dem früheren Gasvertrag mit Teldafax, zahlbar innerhalb einer Woche. Im anderen wurde dem Kunden mitgeteilt, dass er für den gleichen Gasvertrag eine Forderungsanmeldung stellen könne – in fünffacher Höhe der ausstehenden Zahlung.

Firmenstruktur macht Probleme

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen kennt einige solcher Fälle mit auffälligen Parallelen: Die Forderungen aus den Schlussrechnungen macht der Insolvenzverwalter für die Teldafax Services GmbH geltend. Die Zahlungsfrist ist kurz und bei Verzug drohen weitere Kosten. Ihre eigenen Forderungen sollen die Kunden dagegen im Insolvenzverfahren gegen die Teldafax Energy GmbH anmelden. Dafür gibt es ein Formular, das bis zum 31.1.2012 abgeschickt werden muss.

Hintergrund ist die verwirrende Firmenstruktur von Teldafax. Das Unternehmen bestand aus insgesamt sieben rechtlich eigenständigen Firmen. Nach aktuellem Kenntnisstand sieht es so aus: Kunden haben ihre Stromlieferverträge in der Regel mit der Teldafax Energy GmbH geschlossen, Gasverträge mit der Teldafax Marketing GmbH. Die beiden Firmen haben ihre Forderungen wiederum an die Teldafax Services GmbH abgetreten, die für die Zahlungsabwicklung zuständig war. Das eingezahlte Guthaben blieb aber offenbar bei den ursprünglichen Vertragspartnern der Kunden.

Fragwürdige Abtretung

Inwieweit die Kunden davon wussten – und ob sie darüber überhaupt unterrichtet werden mussten –, ist noch nicht ganz klar. Die Verbraucherzentrale NRW hält es zumindest für fraglich, ob etwaige Forderungen "rechtswirksam an die Teldafax Services GmbH abgetreten wurden." Dies müsse in jedem Einzelfall genau geprüft werden. Klar ist auf jeden Fall, dass die verschiedenen Einzelfirmen nicht einfach als Gesamtpaket gesehen werden können. Das Insolvenzrecht verbietet eine Vermischung der Vermögen, also können auch die Forderungen nicht ohne Weiteres miteinander verrechnet werden.

Das ist ungünstig für die Kunden, die verständlicherweise ihrem schlechten Geld nicht auch noch gutes hinterherwerfen wollen. Denn die Nachzahlungen sind auf jeden Fall verloren, vom Guthaben wird allenfalls ein Bruchteil irgendwann zurückerstattet. Die Verbraucherschützer raten Betroffenen, nicht ohne Weiteres zu zahlen. Zunächst sollten sie den Teldafax-Vertrag zur Hand nehmen und nachsehen, mit wem er abgeschlossen wurde. Sofern nicht die Teldafax Services GmbH als Vertragspartner genannt ist, besteht zunächst auch kein Zahlungsanspruch. Mit dieser Begründung lassen sich die Forderungen erst einmal zurückweisen. Weist der  Insolvenzverwalter nach, dass die Ansprüche wirksam abgetreten wurden, muss man möglicherweise doch zahlen – so ärgerlich das auch ist.

Stimmt die Rechnung?

Um den Schaden so gering wie möglich zu halten, sollte man auf jeden Fall prüfen, ob die Abrechnung überhaupt korrekt ist. Ist der richtige Verbrauch angegeben? Wurden eventuell unwirksame Preiserhöhungen mit eingerechnet? Und am Wichtigsten: Sind Vorauszahlungen und Kautionen mit eingerechnet und geleistete Abschläge berücksichtigt? Ist das nicht der Fall, sollte man vorerst nicht bezahlen. Auch nicht, wenn sich nach Abzug der eigenen Ansprüche ein Restguthaben für Teldafax ergibt. Auf jeden Fall sollte man in solchen Fällen der Rechnung widersprechen und eine Korrektur fordern.

Wenn man nachzahlen soll, ohne dass ein vorhandenes Guthaben berücksichtigt wurde, liegt es nahe, auf eigene Faust abzurechnen, die Schlussrechnung zu ignorieren und einfach die ausstehende Forderung um den entsprechenden Betrag zu mindern. Keine gute Idee: Sollte sich nämlich der Insolvenzverwalter mit seiner Ansicht durchsetzen, muss man die eigene Forderung nach Ablauf der Frist wieder aufstocken. Und das kostet dann nochmal extra.

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Quelle: ntv.de

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