Verluste aus Autovermietung Leih-Porsche nicht von Steuer absetzbar
02.07.2013, 12:07 UhrWer ein Gewerbe betreibt, sollte dies so betreiben, dass vom Finanzamt eine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist. Wer diese Tätigkeit nur aus persönlichen Gründen und Neigungen ausübt, darf nicht damit rechnen Verluste steuerlich geltend machen zu können, wie ein Sportwagen-Vermieter erfahren musste.
Die Verluste aus der Vermietung eines Luxus-Sportwagens -Porsche 911 - können nicht bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigt werden. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Bran denburg entschieden und mitgeteilt (Az. 3 K 3119/08).
In dem verhandelten Fall wollte der spätere Kläger - ein Mitarbeiter einer Autowaschanlage - die laufenden Kosten für Anschaffung, Ansparabschreibung, Versicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Sportwagens steuerlich absetzen. Er meldete einen Autovermietungsbetrieb bei seinem Finanzamt an und bot das Fahrzeug über verschiedene Internetplattformen zur Miete an. Dem Finanzamt gegenüber erklärte er Einnahmen in Höhe von rund 5.523 Euro - dem standen Ausgaben von 71.302 Euro gegenüber. Der Sportwagen war zuvor für 37.824 Euro gebraucht von dem Mann erworbenen worden .
Das Finanzamt vermutete eine Privatnutzung des Pkw und lehnte die Berücksichtigung des mit der Steuererklärung geltend gemachten Verlustes ab. Daraufhin erhob der Mann Klage. Im Prozess wandte er ein, schon aufgrund seiner Leibesfülle und seines Körpergewichts von 220 Kilogramm sei eine Selbstnutzung des Autos ausgeschlossen. Mit seinem Vermietungsbetrieb habe er eine Marktlücke schließen wollen, denn vergleichbare Angebote habe es trotz hoher Nachfrage nicht gegeben.
Die Richter folgten der Argumentation des Kläger nicht. Sie beanstandeten, der Sportwagen könne auch von der Lebensgefährtin des Klägers für private Fahrten verwendet worden sein, zumal ein anderes vergleichbares Fahrzeug nicht zur Verfügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischenzeitlich eingestellten Verlustbetrieb von Anfang an nicht erfolgversprechend gewesen, weil Mieteinnahmen nur unregelmäßig flossen und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren "Spaß- und Spritztouren" stark verschleißen, argumentierten die Richter.
Quelle: ntv.de, awi
 
   
		                             
		                             
		                             
		                             
		                            