Ratgeber

Unfallgegner fuhr bei "Rot" Linksabbieger haftet trotzdem

Wer als Linksabbieger in einen Unfall mit einem entgegenkommenden Auto verwickelt wird, ist mitschuldig. Auch wenn andere Fahrzeuge bei Rot über die Ampel fahren, gilt stets der Grundsatz der Vorfahrt.

Der Geradeausfahrende war bei "kirschgrün" auf die Straße geprescht.

Der Geradeausfahrende war bei "kirschgrün" auf die Straße geprescht.

(Foto: Rainer Sturm, pixelio.de)

Ein Linksabbieger haftet auch dann, wenn er mit einem geradeaus fahrenden Rotlichtsünder zusammenstößt. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Danach muss sich ein Autofahrer an die Regeln halten - auch wenn ein anderer dagegen verstößt. Ein Linksabbieger müsse die Vorfahrt entgegenkommender Fahrzeuge beachten, insbesondere dann, wenn es kein eigenes Ampelzeichen für Linksabbieger gibt (Az.: 22 U 67/09).

Das Gericht hob mit dem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Darmstadt auf und verurteilte einen Autofahrer dazu, einen Teil seines Unfallschadens selbst zu tragen. Der Wagen des Mannes war beim Linksabbiegen mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammengestoßen. Der Linksabbieger machte geltend, der andere sei mit hoher Geschwindigkeit auf die Kreuzung gefahren, als die Ampel schon "Rot" zeigte, deshalb müsse er den vollen Schaden ersetzen. Das Landgericht hatte diese Ansicht geteilt und den Unfallgegner zu vollem Schadensersatz verurteilt.

Die OLG-Richter sahen aber ein erhebliches Mitverschulden bei dem Linksabbieger, der deshalb auf der Hälfte seines Schadens sitzenbleibt. Die OLG-Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache liegt sie dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen VI ZR 133/11).

Quelle: ntv.de, dpa

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