Bei Krankheit und Schwangerschaft Lohnfortzahlung für Minijobber
26.04.2012, 13:06 UhrPrivatleute greifen gern auf Minijobber zurück, wenn es etwa um die Erledigung von Hausarbeit geht. Welche Pflichten mit solchen Beschäftigungsverhältnissen einhergehen, ist vielen allerdings nicht bewusst.

Reinigungskräfte werden gern auf 400-Euro-Basis eingestellt.
Die Zahl der geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten nimmt weiter zu. "Vielen Privathaushalten als Arbeitgeber ist allerdings nicht bewusst, dass den Minijobbern der Lohn auch zusteht, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nicht arbeiten können", erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. In diesem Fall werden die Minijobber genauso gestellt wie andere Arbeitnehmer auch: Während dieser Zeit wird der Lohn fortgezahlt.
Genauso unbekannt wie die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist jedoch auch die Möglichkeit, sich das Geld von der Minijob-Zentrale erstatten zu lassen. "Im Krankheitsfall gibt es von der Minijob-Zentrale 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurück. Dazu muss der sogenannte U1-Antrag bei der Minijob-Zentrale gestellt werden", erklärt Käding.
Darf eine Minijobberin aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten, werden sogar 100 Prozent der Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung zurückerstattet. Diese Erstattung beantragen Arbeitgeber mit dem sogenannten U2-Antrag. Die Erstattungsanträge können auf der Webseite der Minijob-Zentrale heruntergeladen werden.
Im Frühjahr 2011 war den Angaben zufolge jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ein Minijob bis 400 Euro - insgesamt rund 7,3 Millionen. Minijobber müssen selber keine Steuern und Sozialabgaben abführen, erwerben aber auch keine oder nur geringe Ansprüche an die Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung.
Einem Bericht der "Süddeutsche Zeitung" zufolge, sind Millionen erwerbstätige Frauen von Altersarmut bedroht. Gefährdet seien vor allem diejenigen mit einem jahrelangen Minijob: Ihre Rente werde nach heutigen Werten unter 200 Euro liegen. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. Laut Berechnung des Bundesarbeitsministeriums erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Nach 45 Versicherungsjahren betrage der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte 139,95 Euro.
Aus Sicht von Experten müssen Minijobs abgeschafft werden, da die Regelungen von den Arbeitgebern missbraucht und die Betroffenen am Arbeitsmarkt diskriminiert würden.
Quelle: ntv.de, dpa