Ratgeber

Schäden beim Umzug Manche Spediteure tricksen

Geht beim Umzug etwas zu Bruch, zahlt das Umzugsunternehmen. Manche Firmen versuchen aber Ansprüche abzuwenden, indem sie sich Versicherungen im Ausland suchen. Darauf muss man sich nicht einlassen.

Für die Schadensabwicklung ist das Umzugsunternehmen zuständig.

Für die Schadensabwicklung ist das Umzugsunternehmen zuständig.

Eine Schadensmeldung an die Versicherung ist eigentlich eine unkomplizierte Angelegenheit. Wenn der Versicherer im Ausland sitzt, kann die Regulierung allerdings Nerven kosten, wie jüngst Kunden einiger Umzugsunternehmen erfahren mussten. Die Spediteure haben sich  bei ausländischen Versicherungen gegen Schadensersatzansprüche abgesichert. Geht bei einem Umzug etwas Kostspieliges zu Bruch, verweisen sie ihre Kunden an die Versicherung mit dem Hinweis, sie mögen die Angelegenheit doch bitte mit ihr klären.

Wer sich darauf einlässt, darf - wenn er Pech hat - die Schadensmeldung auf Englisch verfassen und auch sämtliche Korrespondenz in der Fremdsprache abwickeln, wenn der Versicherer nicht die volle Summe zahlen will. Verbraucher, die kürzlich von Hamburg nach Berlin umgezogen waren, hatten so etwas erlebt. Den Ärger hätten sie sich sparen können, wie Verbraucherschützer anmerken. "Ich glaube, das ist eine Strategie, um Ansprüche abzuwimmeln", sagt Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg.

Eindeutige Rechtslage

Verbraucher sollten sich aber nicht auf diese Weise abspeisen lassen - dazu hätten sie auch gar keine Veranlassung. "Warum sollte ich mich darauf einlassen? Mein Ansprechpartner ist der Unternehmer. Der muss das regeln", verweist die Verbraucherschützerin auf die eindeutige Rechtslage. Schließlich hat man mit dem Umzugsunternehmen einen Vertrag geschlossen und nicht mit dessen Versicherung. Hinzu kommt, dass es in Deutschland nicht üblich ist, dass Schadensersatzansprüche weitergereicht werden. Einzige Ausnahme istdie Kfz-Haftpflicht, die Schäden gleich direkt mit dem Geschädigten regelt.

"Das Umzugsunternehmen haftet", stellt auch Lilo Blunck vom Bund der Versicherten (BdV) klar. Ein solch unübliches Regulierungsprozedere müsse man daher nicht hinnehmen. Davon einmal abgesehen, hätten es Kunden von Umzugsunternehmen selbst in der Hand, dass solcher Ärger gar nicht erst entsteht. Dazu müssten sie sich aber im Vorfeld genauer informieren. "Die Leute lesen ihre Verträge nicht durch", klagt Blunck. "Im Vertrag steht drin, wo was versichert ist und mit wem der Unternehmer zusammenarbeitet."

Schlichtungsstelle hilft

Nicht zuletzt entscheidet die Wahl des Umzugsunternehmens mit darüber, ob später Ärger droht oder nicht. Bei seriösen Anbietern, die zum Beispiel Mitglied im Branchenverband sind, der für gewisse Qualitätsstandards steht, dürften linke Touren unwahrscheinlicher sein. Der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) hat eine Einigungsstelle ins Leben gerufen und eine Verfahrensordnung zur Schlichtung von Kundenbeschwerden verfasst. Für die Unternehmen sind die Schlichtersprüche bindend. Sind Verbraucher damit nicht einverstanden, steht ihnen weiterhin der Rechtsweg offen.

 

 

Quelle: ntv.de, dpa

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