Ratgeber

Gericht stärkt Arbeitnehmer Mehrfarbige Fingernägel erlaubt

2vjo5557.jpg1873837545256024756.jpg

(Foto: dpa)

Weibliche Beschäftigte dürfen bei der Arbeit mehrfarbige Fingernägel tragen. Das Landesarbeitsgericht Köln erklärte in einem nun veröffentlichten Beschluss die Regelung für unwirksam, dass Mitarbeiterinnen laut Betriebsvereinbarung ihre Fingernägel nur einfarbig lackieren dürfen. Auch dürfen Arbeitgeber dem Richterspruch zufolge von männlichen Beschäftigten nicht verlangen, dass diese beim Färben ihrer Haare ausschließlich "natürlich wirkende Farben" auswählen.

Andere umstrittene Teile der Regelungen zum Erscheinungsbild der Mitarbeiter hielt das Gericht dagegen für wirksam - so die Anweisung, dass die Fingernägel der Beschäftigten zum Schutz der Passagiere vor Verletzungen nicht mehr als einen halben Zentimeter lang sein dürfen.

In dem Verfahren ging es um die Dienstvorschriften einer Firma, die am Flughafen Köln/Bonn im Auftrag der Bundespolizei Passagiere kontrolliert. Der Betriebsrat hatte gegen die umstrittenen Regelungen geklagt.

Quelle: ntv.de, AFP/dpa

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen