Ratgeber

Mit Holzspänen gestreut Mieterin muss Schadenersatz zahlen

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Man mag es sich derzeit kaum vorstellen, aber vor wenigen Jahren gab es in Deutschland lange und harte Winter. In einem solchen ging einer Vermieterin das Streumittel aus, sie behalf sich mit Hobelspänen. Ein teurer Fehler.

Holzspäne eignen sich nicht als Streumittel für einen vereisten Gehweg - das hat das Oberlandesgericht im Hamm festgestellt und einer Fußgängerin Schadenersatz zugesprochen. Die 61-jährige Frau aus der Nähe von Soest hatte sich bei einem Sturz im Januar 2011 den Oberarm gebrochen und musste operiert werden.

Sand oder Split sind geeignete Streumittel, Holzspäne nicht.

Sand oder Split sind geeignete Streumittel, Holzspäne nicht.

(Foto: imago stock&people)

Streupflichtig war in diesem Fall die Mieterin eines Hauses. Sie hatte die Hobelspäne auf dem Gehweg verteilt, weil ihr im extremen Winter 2010/2011 die Streumittel ausgegangen waren. Sand, Split oder Granulat seien zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu erwerben gewesen, also habe sie auf die Hobelspäne zurückgegriffen, argumentierte die Frau. Mit fatalen Folgen, abstumpfende Wirkung hatten die Späne nämlich nicht – im Gegenteil:  Laut Gutachter saugten sich die Späne mit Flüssigkeit voll und wurden so zu einer Art Eisflocken mit Rutscheffekt. Das hätte die Mieterin merken müssen, fand das Gericht und verurteilte die Frau zu Schadenersatz (Az.: 6 U 92/12).

Auch der Vermieter haftet mit, da er vom Einsatz der Hobelspäne wusste. Dass angeblich keine anderen Streumittel zur Verfügung standen, ließ das Gericht mangels Belegen nicht gelten. Kleiner Trost für die Beklagten: Für die Hälfte des Schadens muss die Klägerin selbst aufkommen. Sie war von der schneefreien und damit sicheren Fahrbahn auf den sichtbar vereisten Gehweg ausgewichen, um dort weiterzulaufen. Damit trägt sie nach Meinung des Gerichts eine Mitverantwortung für den Sturz.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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