Günstig wohnen im Turm Mietspiegel gilt nicht für Burg
12.09.2011, 11:10 UhrEine Wohnung im Turm einer mittelalterlichen Burg ist ein ungewöhnliches Domizil. Kein Wunder, dass auch andere Regeln für Mieterhöhungen gelten als in einer normalen Wohnung. Das Amtsgericht Düren hat entschieden, dass der Mietspiegel nicht für eine Wohnung im Turm einer Burg gilt (Az.: 42 C 228/10).
Der Vermieter und Burgherr hatte im Turm seiner Burg aus dem 12. Jahrhundert eine Wohnung vermietet. Für seine Mieterhöhung von 343,23 auf 400,00 Euro stützte er sich auf den örtlichen Mietspiegel und stufte die Burg-Wohnung als "gehobene Mietwohnung" ein. Das Amtsgericht wies die Mieterhöhungsklage des Burgherren jedoch ab. Der Mietspiegel sei auf die Burgwohnung nicht anwendbar. Diese Art von Wohnung sei im örtlichen Mietspiegel überhaupt nicht enthalten, denn er beziehe sich nur auf Wohnungen, die ab 1948 bezugsfertig wurden.
Mieterhöhungen können in diesem Fall laut Mieterbund nur mit Hilfe eines Sachverständigengutachtens begründet werden oder - wie das Amtsgericht vorschlägt - mit Vergleichswohnungen.
Quelle: ntv.de, dpa