Sanierte Altbauten Muss auch der Schallschutz besser werden?
05.06.2013, 14:49 UhrAltbauten weisen in der Regel einen schlechteren Schallschutz auf als Neubauten. Wie laut es werden darf, ist in entsprechenden DIN-Normen festgelegt. Doch welche Bestimmungen sind maßgebend, wenn ein Altbau modernisiert wird?
Wenn Eigentümer ein Wohnhaus modernisieren, müssen sie sich nicht an die die neuesten Schallschutzbestimmungen halten. Entscheidend sind die Vorschriften aus der Zeit, zu der das Haus gebaut wurde. Das hat heute der Bundesgerichtshof klargestellt und damit seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt (Az.: VIII ZR 287/12). Der Senat hatte bereits bei der Verhandlung angedeutet, dass eine Verpflichtung auf die aktuellen Bestimmungen unrealistisch sei. Dann würden viele notwendige Modernisierungen gar nicht erst angepackt werden.
Geklagt hatte ein Mieter aus Mannheim. Er lebt in einem Altbau, der im Jahr 1952 nach Kriegsschäden wieder aufgebaut worden war. Im Jahr 2003 ließ der Vermieter in der Dachgeschosswohnung über der Wohnung des Klägers Bauarbeiten durchführen, wobei auch Teile des Estrichs erneuert wurden. Einige Jahre später kürzte der Kläger die Miete um 20 Prozent, unter anderem wegen der unzureichenden Schallisolierung. Das Haus sei nach der Sanierung genauso hellhörig wie zuvor und die Isolierung entspreche nicht den aktuellen Normen.
Der Fall landete vorm Amtsgericht und später vorm Landgericht und in beiden Instanzen bekam der Mieter Recht. Vor dem BGH hatte jetzt aber der Vermieter Erfolg. Die neuen Schallschutzbestimmungen gelten nach Auffassung der Richter nur dann bei Sanierungen alter Gebäude, wenn grundlegende Veränderungen vorgenommen oder neuer Wohnraum geschaffen wird. Das wäre etwa bei einem Ausbau des Dachgeschosses der Fall. Ansonsten könne der Mieter nicht erwarten, dass der Schallschutz anschließend auf das aktuelle Niveau angehoben werde, so der BGH.
Quelle: ntv.de, dpa