Ratgeber

Zettel am Unfallort gelassen: Nicht immer ist das Fahrerflucht

Fährt man nach einem Unfall einfach weiter, ist die Sache klar: Das ist Fahrerflucht und damit strafbar. Doch auch wer es gut meint und einen Zettel am beschädigten Fahrzeug hinterlässt, ist damit noch lange nicht aus dem Schneider. Es sei denn, er trifft auf wohlmeinende Richter.

Mindestens eine halbe stunde sollte man warten, ob der Fahrer des beschädigten Autos auftaucht.
Mindestens eine halbe stunde sollte man warten, ob der Fahrer des beschädigten Autos auftaucht.(Foto: GDV)

Wer ein geparktesFahrzeug beschädigt, muss dafür sorgen, dass der Unfallhergang geklärt wird,sonst macht er sich der Fahrerflucht schuldig. Taucht der andere Autobesitzernicht auf, gibt es eigentlich nur eine legale Option, die Sache zu klären: Manmuss sich bei der Polizei melden. Einfach einen Zettel am beschädigten Fahrzeugzu hinterlassen, reicht im Zweifelsfall nicht aus – manchmal kann es einen abertrotzdem vor Strafe bewahren, wie ein Urteil des Hamburger Landgerichts zeigt.

In dem Fall hatte eineFrau bei einem Wendemanöver die linke Seite eines geparkten Wagens gerammt. Stattam Unfallort zu warten, befestigte sie einen in Plastikfolie verpackten Zettelmit Name, Telefonnummer und Autokennzeichen unter dem Scheibenwischer des Fahrzeugs.Außerdem machte ihr Ehemann Fotos vom Unfallschaden und von der Position derbeiden beteiligten Fahrzeuge. Später regulierte die Haftpflichtversicherung denSchaden. Damit war die Unfallverursacherin aber nicht aus dem Schneider: DieVersicherung forderte von ihr die Kosten von 2000 Euro zurück. Schließlich habesie sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und damit ihre Aufklärungspflichtverletzt.

Genauso gut wie Polizei

Vor Gericht scheiterteder Versicherer mit dieser Argumentation allerdings. Objektiv sei zwar der Tatbestandder Unfallflucht erfüllt, weil die Frau  weitergefahrensei, bevor Feststellungen zu ihrer Person, ihrem Fahrzeug und der Art ihrer Unfallbeteiligungmöglich gewesen seien. Vorsätzliche Fahrerflucht sei aber dennoch nicht gegeben,fanden die Richter. Schließlich habe die Frau zahlreiche Maßnahmen ergriffen, umeine Aufklärung zu ermöglichen. Weitere Feststellungen hätte auch ein Polizeibeamteram Unfallort nicht treffen können.

Mit so viel Mildekönnen Unfallverursacher aber nicht immer rechnen. Im Zweifel ist man auf dersicheren Seite, wenn man den Schaden von der Polizei aufnehmen lässt. Siebenachrichtigt dann auch den Halter des fremden Fahrzeugs. Eine Anzeige wegenFahrerflucht kann teuer werden und auch mit Fahrverbot geahndet werden. Dabeihängt das Strafmaß von der Höhe des Schadens ab. Bis zu 600 Euro wird dasVerfahren laut ADAC meist gegen eine Geldbuße eingestellt.

Kfz-Versicherungen im Vergleich

Quelle: n-tv.de