Passagiere rausgeworfen Nur Angeschnallte dürfen mit
17.02.2011, 13:51 UhrEin Flugkapitän darf Passagiere von Bord eines Flugzeugs weisen, wenn sie sich beim Start nicht anschnallen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt entschieden. Der Flugkapitän sei für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich und habe insoweit auch polizeiliche Befugnisse (Az.: 13 U 231/09).
Das Gericht wies damit die Schadenersatzklage einer Reisegruppe von 146 Personen ab. Sie hatten sich geweigert, sich beim Start hinzusetzen und anzuschnallen. Zuvor war an Bord der Boeing 767 ein auffälliger Geruch aufgetreten. Anstatt wie angeboten das Flugzeug zu verlassen, blockierten einige der Passagiere den Gang. Der Flugkapitän brach daraufhin den Startvorgang ab und verwies die Gruppe von Bord. Die Betroffenen verlangten nun Schadenersatz von der Fluggesellschaft, weil sie sich Ersatztickets beschaffen mussten.
Das OLG sah für eine Schadenersatzpflicht jedoch keine rechtliche Grundlage, denn die Fluggäste hätten durch ihr Verhalten eine vertragsgerechte Beförderung verhindert. Daher sei der Flugkapitän berechtigt gewesen, trotz bezahlter Flugtickets die Beförderung zu verweigern.
Quelle: ntv.de, dpa