Europäische VersicherungskarteNur Notfälle abgedeckt
Ein Unfall oder eine Erkrankung sind im Urlaub besonders ärgerlich. Damit der Ärger um mögliche Behandlungskosten nach dem Urlaub nicht noch größer wird, sollten Reisende sich nicht nur auf die Europäische Versicherungskarte verlassen.
Urlauber verlassen sich im Ausland besser nicht auf die Europäische Versicherungskarte. Denn diese decke nur notwendige Behandlungen ab, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden können, warnt das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Kiel. Das könne ein Unfall sein, aber auch eine Erkrankung. Die Verbraucherschützer raten deshalb, vor Reisen stets eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Grundsätzlich werden Urlauber im Ausland nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes behandelt. Das bedeutet, dass sie andere Zuzahlungen für einen Besuch beim Arzt oder für Medikamente leisten müssen als in Deutschland, wie das EVZ erklärt. In Schweden zum Beispiel werden für verschreibungspflichtige Medikamente bis zu 200 Euro Eigenbeteiligung fällig. In Frankreich wiederum müssen Patienten die Kosten für eine medizinische Behandlung immer zunächst selbst vorstrecken.
Und wer in Österreich nach einem Bergunfall per Hubschrauber gerettet werden muss, erhält nach seiner Rückkehr oft eine hohe Rechnung. Denn die Kosten von meist mehreren Tausend Euro würden von der heimischen Krankenkasse nur zum Teil übernommen, erklärt das EVZ - wenn überhaupt.