Ratgeber

Neu ab 1. JuliPflege wird einfacher

04.06.2008, 07:43 Uhr

Was tun, wenn ein Angehöriger einen Schlaganfall hat und man selbst berufstätig ist? Ab 1. Juli kann man in solchen Fällen "Pflegezeit" beanspruchen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Katastrophen kommen meist unerwartet. Was tun, wenn ein Angehöriger einen Schlaganfall hat und man selbst berufstätig ist? Dann muss vielleicht vom einen auf den anderen Tag ein Heimplatz organisiert werden. Viele Menschen wollen sich über einen bestimmten Zeitraum auch selbst um den Angehörigen kümmern. In beiden Fällen soll das neue Pflegezeit-Gesetz ab 1. Juli Hilfe bieten.

Wer plötzlich einen Pflegefall in der Familie hat, kann zunächst die "kurzzeitige Arbeitszeitverhinderung" in Anspruch nehmen. "Diese zehn Tage dienen zum Organisieren der Pflege und stehen jedem Beschäftigten zu", erklärt Silke Niewohner, Leiterin der Landesstelle Pflegende Angehörige in Münster. Darüber hinaus haben Angehörige Anspruch auf bis zu sechs Monate unbezahlten Urlaub, wenn sie sich selbst um die Pflege ihrer Familienmitglieder kümmern. "Diese Pflegezeit ist allerdings nur bei Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern möglich."

Nicht bezahlt aber versichert

Voraussetzung für beide Varianten ist, dass es um einen nahen Angehörigen geht, also zum Beispiel um Eltern, Ehepartner, Großeltern oder eigene Kinder. Während der Pflegezeit bekommt der Mitarbeiter kein Gehalt. Allerdings ist er zumindest teilweise weiterhin sozialversichert. "Für die sozialversicherungsrechtliche Absicherung während der Pflegezeit gibt es eine sehr gute Lösung", sagt Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Berlin. So sei der Arbeitnehmer während der Pflegezeit in der Arbeitslosenversicherung und der Rentenversicherung weiterversichert. Das gilt nicht für die Kranken- und Pflegeversicherung. Hier sollte sich der pflegende Angehörige nach Angaben des SoVD freiwillig oder privat versichern, wenn er nicht über ein anderes Familienmitglied mitversichert ist.

Wichtig ist es, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren, wenn es in der Familie einen Pflegefall geben könnte. Das vermeidet Überraschungen, wenn der Mitarbeiter schnell die Pflegezeit in Anspruch nehmen möchte. Einige Unternehmen sind bereits vorbereitet und bieten auch Unterlagen dazu an, welche Möglichkeiten es in der jeweiligen Stadt etwa zur Kurzzeitpflege oder zur Beratung von Angehörigen gibt. Manchmal kann ein Telearbeitsplatz oder Teilzeitarbeit eine Lösung sein. Wenn der Mitarbeiter im Schichtdienst arbeitet, gibt es die Möglichkeit, in sogenannten Familienschichten, die nicht rotieren, zu arbeiten.