Ratgeber

Strittige Kündigung Prozesskostenhilfe für rauchenden Mieter

Ein Mieter, der wegen seines extremen Zigarettenkonsums seine Wohnung räumen soll, hat nun doch noch Chancen, gegen seine Vermieterin vorzugehen: Das Düsseldorfer Landgericht hebt die Entscheidung der Vorinstanz auf und billigt dem Mann Prozesskostenhilfe zu.

Die Vermieterin hatte den Mieter zwar mehrfach abgemahnt, den Mietvertrag aber verlängert.

Die Vermieterin hatte den Mieter zwar mehrfach abgemahnt, den Mietvertrag aber verlängert.

(Foto: dpa)

Ein wegen starken Rauchens in der eigenen Wohnung gekündigter Mieter erhält nun doch Prozesskostenhilfe. Die Beschwerde des Mannes gegen eine anderslautende Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichts hatte Erfolg. Das Landgericht Düsseldorf hält die Klage gegen die Kündigung also nicht für aussichtslos.

Der Bundesgerichtshof (BGH) zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, begründete das Landgericht seinen Beschluss. Diese Rechtsprechung habe der BGH auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen zur Gefährlichkeit des Passivrauchens nicht geändert (Az. 21 T 65/13).

40 Jahre in der Wohnung geraucht

Der starke Raucher hatte Prozesskostenhilfe beantragt, weil er sich juristisch gegen die Kündigung seiner Wohnung zur Wehr setzen will. Die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin hatte das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner mehrfach über die Geruchsbelästigung durch den rauchenden Mieter beschwert hätten. Das Amtsgericht hatte den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, weil sein juristisches Vorgehen gegen die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe. Das Gericht führte die "veränderte Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" ins Feld.

Dagegen wollte das Landgericht nicht ausschließen, dass die Kündigung möglicherweise auch gegen Treu und Glauben verstößt. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und die Vermieterin dennoch 2008 einen neuen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe - in Kenntnis seiner Rauchgewohnheiten. Das Verfahren wird nun vor dem Düsseldorfer Amtsgericht fortgesetzt.

Quelle: ntv.de, AFP

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