Ratgeber

Kein Schmerzensgeld nach Sturz Schwankende Schiffe sind Usus

Kreuzfahrtschiffe sind schwimmende Luxushotels - aber sie sind eben auch auf See unterwegs. Das sollten Passagiere im Hinterkopf behalten: Denn stürzen sie bei Schwankungen, übernimmt das Schiff keine Haftung.

Jedem Passagier muss klar sein, dass ein Schiff schwanken kann.

Jedem Passagier muss klar sein, dass ein Schiff schwanken kann.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Nach einem Sturz auf einem schwankenden Kreuzfahrtschiff steht Passagieren kein Schmerzensgeld von der Reederei zu. Diese hat keine besondere Verkehrssicherungspflicht und muss zum Beispiel keine besonderen Haltegriffe in der Kabine anbringen, entschied das Amtsgericht Rostock. Über den Fall berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift "ReiseRecht aktuell".

Geklagt hatte eine Reisende, die zusammen mit ihrem Lebensgefährten eine bei der beklagten Reederei gebuchte Kreuzfahrt machte. Der Reisepreis betrug für Beide zusammen 3170 Euro. Vier Tage nach der Abfahrt verlor die Klägerin aufgrund von Schiffsschwankungen auf dem Weg von der Toilette zurück in die Kabine den Halt und kam aufgrund einer zwischen den Kabinen und dem Toilettenbereich befindlichen Stufe ins Straucheln. Außerdem schlug die Tür des Toilettenraums gegen ihr Bein.

Viele Verletzungen

Die von der Klägerin aufgesuchten Bordärzte diagnostizierten eine Schürfwunde des linken Unterschenkels mit Hämatomen bei Unterschenkelödem, eine Lymphangitis bei Hämatom und Ödemunterschenkel sowie eine sekundäre Wundheilstörung. Wegen dieser Verletzungen wurde die Klägerin wiederholt an Bord behandelt. Der Hausarzt der Klägerin stellte später einen doppelten Beckenbruch fest.

In der Folgezeit konnte die Klägerin an keinen Ausflügen mehr teilnehmen. Sie nahm an den Mahlzeiten teil und legte im Übrigen das Bein hoch.

Dennoch sei die Klage unbegründet, entschied das Amtsgericht. Der Klägerin stehe weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld zu. Die Reederei habe weder die Verpflichtung, Haltegriffe anzubringen, noch die Kabine so zu konstruieren, dass zwischen ihr und der Nasszelle keine Stufe vorhanden ist. Jedem Passagier müsse klar sein, dass das Schiff schwanken könne. Die Klägerin habe außerdem nach vier Tagen in der Kabine von der Stufe wissen müssen.

Quelle: ntv.de, awi/dpa

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