Dienstag, 01. November 2011
Unfall auf der Baustelle: Schwarzarbeiter sind versichert
Die Berufsgenossenschaft fühlte sich für den angeblich selbstständig arbeitenden Bauarbeiter nicht zuständig.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Auch Schwarzarbeiter müssen bei Arbeitsunfällen entschädigt werden. Laut einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts schließt eine illegale Beschäftigung einen Unfallversicherungsschutz nicht aus (AZ L 9 U 46/10). Hintergrund der Klage war ein schwerer Unfall eines 20 Jahre alten Serben, der mit Touristenvisum, aber ohne Arbeitserlaubnis nach Deutschland zu seinem Onkel gereist war. Er bekam einen Job vermittelt und erlitt auf einer Baustelle bei einem Stromschlag schwerste Verbrennungen. Ihm mussten Gliedmaßen amputiert werden. Die Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung als Arbeitsunfall ab.
Die Darmstädter Richter gaben allerdings dem Kläger recht und verurteilten die Berufsgenossenschaft dazu, den Arbeitsunfall anzuerkennen. Der Mann habe als abhängig Beschäftigter gearbeitet. Ihm sei ein Stundenlohn versprochen worden und unter anderem auch Werkzeug zur Verfügung gestellt worden. Dass kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen worden sei, sei unerheblich. Folglich sei die Annahme der Berufsgenossenschaft, der Kläger habe als selbstständiger Unternehmer auf der Brücke gearbeitet, lebensfremd. Versicherungsrechtlich sei es auch nicht relevant, dass der Kläger "schwarz" gearbeitet habe. Denn per Gesetz schließt verbotenes Handeln den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht aus.
dpa
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