Speck weg! So klappt's mit dem Fitnessstudio
07.01.2015, 10:35 UhrDie Vorsätze für das neue Jahr sind gemacht: Bei vielen steht nach Weihnachten mehr Sport auf dem Programm. Verbraucher sollten ein Fitnessstudio aber mit Bedacht auswählen. Au ch bei Online-Fitnessstudios, die per Internet das Training in den eigenen vier Wänden erlauben, gibt es eine Menge zu beachten.
Woran kann ich das richtige Fitnessstudio erkennen?
Besonders wichtig ist die Qualität des Trainings und der persönliche Wohlfühlfaktor im Fitnessstudio. Beides ist nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Deswegen lohnt es sich, mit verschiedenen Studios kostenlose und unverbindliche Probetrainings zu vereinbaren, um Vergleichsmöglichkeiten zu erhalten. Auch Online-Studios, bei denen der Kunde vom heimischen Computer aus rund um die Uhr Fitnessvideos abrufen kann, bieten oft ein Test-Abo an.
Wer in ein richtiges Fitnessstudio gehen möchte, muss es gut erreichen können. Lange Wege können vom Training abhalten. Auch sollten die Öffnungszeiten gut mit dem eigenen Alltag vereinbar sein. Prüfsteine sind natürlich auch die anfallenden Gebühren, die Betreuung, der Andrang sowie die Hygiene in Studio, Umkleideräume und Sanitäranlagen, das Publikum und das Gesamtangebot an Geräten, Kursen und Entspannungsmöglichkeiten.
Was ist beim Vertrag wichtig?
Die für den Verbraucher bedeutendsten Elemente sind Laufzeiten und Regelungen zur Kündigung. Verbraucherschützer empfehlen, beim Abschluss eines neuen Vertrages maximal eine Erstlaufzeit von einem Jahr zu akzeptieren. In Streitfällen halten Gerichte unter Umständen auch noch Verträge mit zwei Jahren Laufzeit für zulässig. Achtung: In vielen Fitnessstudio-Verträgen sind automatische Verlängerungen vorgesehen, wenn Kunden nicht rechtzeitig kündigen. Bei Online-Angeboten beginnt die Mitgliedschaft meist automatisch nach dem Testzeitraum, ohne dass sich der Kunde noch einmal melden muss. Auch hier gilt: Die Geschäftsbedingungen genau lesen.
Müssen Kunden lange Vertragslaufzeiten akzeptieren?
Nein. Zwar sind Studiobetreiber daran interessiert, Kunden möglichst lange zu binden und kaum daran, Ausnahmen von ihren Standardverträgen zu gewähren. Verträge können jedoch grundsätzlich frei verhandelt werden. Insofern können Kunden über die Höhe der monatlichen Gebühren genauso versuchen zu verhandeln wie über die Laufzeit. Schließlich ist der Konkurrenzdruck unter den Studios teilweise hoch.
Wie kündige ich richtig?
Auf jeden Fall schriftlich, bei Online-Fitnessstudios oft einfach per E-Mail. Zu beachten sind dabei die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Kündigungsfristen. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen darf die Kündigungsfrist maximal drei Monate zum vorgesehenen Vertragsende betragen. Es ist empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Mit dem Rückschein lässt sich im Streitfall eindeutig dokumentieren, wann die Kündigung beim Betreiber des Fitnessstudios eingegangen ist.
Können Verträge bei Krankheit oder Umzug gekündigt werden?
Sogenannte außerordentliche Kündigungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Solche Gründe können laut Verbraucherzentrale NRW etwa schwere Erkrankungen sein, die bei Vertragsschluss noch nicht bekannt waren, oder ein Umzug, der eine 30 Kilometer längere Anfahrt mit sich bringt - dann wäre der Besuch des Fitnessstudios nicht mehr zumutbar. Fristlos kann in der Regel auch bei einer Schwangerschaft gekündigt werden. Aber auch der Studiobetreiber kann in Ausnahmefällen fristlos kündigen, etwa wenn das Studio umzieht oder sich das Angebot durch einen Umbau deutlich verschlechtert.
Quelle: ntv.de, awi/AFP