Freitag, 18. Juni 2010
Streit um Geldautomaten: Sparkasse muss auszahlen
(Foto: REUTERS)
Sparkassen dürfen ihre Geldautomaten nicht für institutsfremde Kunden sperren, die mit ihrer Visa-Karte Bargeld abheben möchten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München hervor.
Die Targobank, ING Diba und Volkswagen Bank hatten gegen die Sparkasse Ingolstadt geklagt, weil diese ihre Geldautomaten für Abhebung bis 200 Euro mit Visa-Karten gesperrt hatte. Sollte die Sparkasse Ingolstadt weiterhin die Barabhebung mit Visa-Karten verhindern, kann ihr ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro auferlegt werden. Darüber hinaus muss sie den anderen Banken den entstandenen Schaden ersetzen.
In anderen Fällen hatten Landgerichte in verschiedenen Bundesländern den Sparkassen die Sperren gestattet, ohne dass die zuständigen Oberlandesgerichte über Berufungen entschieden haben. Dort dürfen die Sparkassen nach Angaben des Sparkassen- und Giroverbandes weiterhin die Automaten sperren.
Direktbanken erlauben ihren Kunden oft, mit Visa-Karten kostenlos an jedem Geldautomat Bargeld zu ziehen. Dies ist für die Banken in der Regel kostengünstiger, als wenn der Kunde seine EC-Karte einsetzt.
akl
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