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Schimmel in der Wohnung: Ständiges Lüften nicht zumutbar

Viele Deutsche leben mit Feuchtigkeitsschäden in ihren Wohnungen oder Häusern.
Viele Deutsche leben mit Feuchtigkeitsschäden in ihren Wohnungen oder Häusern.(Foto: dpa)

Bei Schimmelbefall in der Wohnung steht meist das Streitthema Lüften im Mittelpunkt:Das Amtsgericht München hat jetzt in einem Fall entschieden, dass Mietern ständigesLüften nicht zuzumuten ist. Auf das Urteil weisen die Miet- und Immobilienrechtsexpertendes Deutschen Anwaltvereins hin (Aktenzeichen: 412 C 11503/09). Mieter müssten schließlichzum Beispiel ihrem Beruf nachgehen können. Demnach muss das Lüften am Morgen undAbend ausreichen.

In dem Fall hatte sich in allen Räumen der Wohnung ein Schimmelbefall zum Teilbis zu einer Höhe von 80 Zentimetern ausgebreitet. Die Mieterin forderte die Vermieterinauf, den Schimmel begutachten zu lassen - diese maß aber nur die Feuchtigkeit undhändigte der Mieterin eine Broschüre aus. Sie fügte hinzu, die Schimmelbildung könnenur von mangelhaftem Lüften herrühren.

Daraufhin klagte die Mieterin. Sie wollte die Miete aufgrund der Gesundheitsgefährdungzu 100 Prozent mindern. Ein Gerichtssachverständiger stellte fest, dass die Feuchtigkeitin den Räumen auch durch langes Lüften nicht zu beseitigen sei. Nur bei "ununterbrochenemLüften" würde kein Schimmel entstehen. Das schränke das Leben der Mieter aberzu stark ein. Sie müssten ihrer Arbeit nachgehen und dafür tagsüber nicht zu Hausesein können. Und ein Mieter dürfe nicht gezwungen sein, bei offenem Fenster zu schlafen.Lüften am Morgen und Abend müsse ausreichen.

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Quelle: n-tv.de