Ratgeber

"Undurchdachte" Neuregelung Stecklampen bleiben unzulässig

Fahrradlampen zum Anstecken sind streng genommen weiterhin nicht zulässig.

Fahrradlampen zum Anstecken sind streng genommen weiterhin nicht zulässig.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Entscheidung war für viele Radfahrer längst überfällig. Doch die Neuregelung zur Aufhebung der Dynamopflicht bedeutet nicht automatisch die Zulassung von Stecklampen, die mit Batterien oder Akkus betrieben werden. Der Bundesrat übersieht einen wesentlichen Satz.

Auch nach dem Beschluss des Bundesrats zur Aufhebung der Dynamopflicht für Fahrräder bleiben viele Millionen Leuchten laut einem "Spiegel"-Bericht illegal. Die weit verbreiteten Stecklampen sind nach wie vor nicht zulässig, wie das Nachrichtenmagazin berichtete. Eine Ausnahme gelte nur für Rennräder bis elf Kilogramm Gewicht, nicht aber für Mountainbikes.

Die Länderkammer hatte entschieden, künftig Batterien mit einer Nennspannung von sechs Volt oder Akkus als Stromquellen zuzulassen. Bei der geplanten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wurde dem Bericht zufolge aber offenbar ein Satz übersehen, der vorschreibt, dass die Beleuchtungsanlage fest am Rad angebracht und ständig betriebsfertig sein muss.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) hält die Neuregelung für "undurchdacht". "Es gibt auch viele Batterieleuchten, die abweichende Spannung haben und nun nicht mehr benutzt werden dürfen", sagte Rechtsreferent Roland Huhn dem Magazin.

Der Leiter der Prüfstelle des Lichttechnischen Instituts der Universität Karlsruhe, Karl Manz betonte, moderne LED benötigten viel weniger Strom. Das Institut hat im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums neue Fahrradbeleuchtungen untersucht. Die Ergebnisse wurden bislang nicht veröffentlicht.

Quelle: ntv.de, dpa

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