Kein Wechsel in gesetzliche KasseStudent bleibt privat versichert
Wer zu Beginn seines Studiums privat versichert ist, bleibt das auch für die gesamte Dauer des Studiums. Das hat das Sozialgericht Trier entschieden. Man solle die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht einfach nach persönlichen Bedürfnissen bestimmen können.
Ein privat versicherter Student kann während der Hochschulausbildung nicht in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Das hat das Sozialgericht Trier entschieden. Er sei für die Dauer des Studiums unwiderruflich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, so die Richter. Das gilt auch dann, wenn der Student sein Studienfach wechselt und ein neues Studium beginnt (Az: S 5 KR 119/10).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab. Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit worden. Nach einem Wechsel des Studienfachs hatte er aber die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung beantragt. Die Krankenkasse winkte jedoch ab - und das Sozialgericht gab ihr Recht.
Die Richter betonten, ein Student solle seine Zugehörigkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung nicht individuell nach seinen persönlichen Bedürfnissen bestimmen können. Solange er studiere, bleibe die einmal getroffene Entscheidung zum Verzicht auf die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung bindend. Dies gelte sowohl für den Studenten als auch für die Krankenversicherung.