Teure TelefonrechnungTelekom muss Kunden warnen
Wenn jemand 5700 Euro in fünf Monaten vertelefoniert, dann muss das nicht an teuren Sonderrufnummern liegen. Es kann auch technische Ursachen geben. In jedem Fall muss die Telekom der Sache nachgehen und darf nicht unbehelligt weiterkassieren.
Die Deutsche Telekom hat eine Fürsorgepflicht für ihre Kunden: Sie muss sich bei auffällig hohen Gebühren-Rechnungen um die Ursachen kümmern oder auch den Kunden informieren. Das hat das Bonner Landgericht entschieden (AZ: Landgericht Bonn 7 O 470/09).
Der Fall: Die Telekom hatte einer jungen Kundin aus Niedersachsen für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten insgesamt 5756,19 Euro in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht. Der Schaden war durch eine fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet hatte und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die monatlichen Belastungen explodierten von rund 40 auf mehr als 1000 Euro. Die Frau hatte in dieser Zeit weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft.
Nach Ansicht des Bonner Gerichts hätte der Telekom das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen. Dann hätte das Unternehmen innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen habe die Telekom weiter kassiert. Damit habe sich das Bonner Unternehmen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht und muss nun rund 5300 Euro an Kundin zurückzuerstatten. 460 Euro für tatsächlich angefallenen Telefonkosten und die Internet-Flatrate muss die Kundin selbst tragen. Das Urteil ist rechtskräftig.